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Zug

Zugs Finanzen werden dauernd überwacht

In Zeiten der Negativzinsen ist die Geldbewirtschaftung recht anspruchsvoll. Der Kanton Zug verdient aber momentan daran.
Der Kanton Zug hat seine Finanzen im Griff. (Symbolbild: Manuela Jans-Koch)

Harry Ziegler

Die Einführung von Negativzinsen durch die Schweizerische Nationalbank (SNB) 2015 war ursprünglich als schnelle, kurzfristige Massnahme gedacht. Inzwischen gehören Negativzinsen zum Alltag in der Finanzbranche. Diese Ausgangslage fordert auch die Kantone. Der Kanton Zug hat mittlerweile gelernt, mit den Negativzinsen zu leben und sogar Erträge daraus zu generieren. Das sei, laut Finanzdirektor Heinz Tännler, allerdings nur mit einer konsequenten Liquiditätsbewirtschaftung, einem Cash Management, möglich.

Der Kanton Zug hat 2019 rund 1,8 Millionen Franken aus Negativzinserträgen verdient. Bezahlen musste er im selben Jahr gerade mal 6000 Franken an Negativzinsen.

Kontostände werden stetig überprüft

Um zu vermeiden, Negativzinsen auf Guthaben bezahlen zu müssen, hat der Kanton Zug verschiedene Massnahmen ergriffen. «Wir haben mit mehreren Finanzinstituten zinsfreie Limiten aushandeln können. Dies bedeutet, dass bis zu einem gewissen Guthaben auf einem Konto keine Zinsen bezahlt werden müssen, sondern nur dann, wenn das Guthaben diese Limite überschreitet», erklärt Finanzdirektor Heinz Tännler. «Zudem prüfen wir täglich mehrmals alle unsere Kontostände, um gegebenenfalls sofort eingreifen zu können.» Allerdings seien die gewährten Limiten Verhandlungssache und «nicht in Stein gemeisselt». Würden diese, je nach Ausgangslage, wieder herabgesetzt, geriete der Kanton sofort wieder unter Druck.

«Als weitere Massnahme, um Negativzinsen zu vermeiden, versuchen wir, unsere Liquidität, das heisst unsere Bargeldbestände, möglichst tief zu halten», erläutert Tännler. Deshalb würden aktuell Verrechnungssteuerguthaben beim Bund belassen, denn dieser verrechne keine Negativzinsen. «Wir nutzen hier den gesetzlichen Spielraum, dass für die Abholung der Gelder insgesamt fünf Jahre zur Verfügung stehen, bevor die Verjährungsfrist abläuft.»

Zu- und Abgänge sind meist planbar

Die Liquiditätsbewirtschaftung sei mit einem erheblichen Aufwand verbunden, führt der Finanzdirektor aus. «Basierend auf den aktuellsten Budget- und Finanzplanzahlen wird der monatliche Geldfluss mittels Zweijahresplanung für das laufende und das folgende Jahr berechnet. Die wichtigsten Zu- und Abgänge von Geldmitteln sind planbar.» Der Kanton Zug bezahlte 2019 seinen Anteil von knapp 330 Millionen Franken am NFA in zwei Tranchen – Anfang Januar und Anfang Juni. «Grosse Zahlungseingänge in die Staatskasse erfolgen jeweils Ende März bis Anfang April, indem der grösste Teil der Bundessteuern – immerhin 1,3 Milliarden Franken im Jahr 2019 – von den Steuerpflichtigen einbezahlt werden. Wenige Tage später erfolgt dann für einen Grossteil dieser Gelder die Weiterleitung an den Bund», erklärt Tännler den Mechanismus.

Monatlich werde dann anhand der effektiven Geldflussrechnung geprüft, wie sich der Ist-Zustand gegenüber der Planung verhält. Wöchentlich werden gemäss Tännler zudem die aktuellen Kontobestände ausgewertet und dem Bestand des Vorjahres gegenübergestellt. «Diese Planungs- und Überwachungsarbeiten gehören zu den regulären Aufgaben der Finanzdirektion.»

Seit der Einführung der Negativzinsen erfolge zusätzlich eine tagesgenaue Planung der Geldflüsse mit täglichem Abgleich zum Ist-Zustand. «So wird die optimale Bewirtschaftung der Geldmittel möglich, indem einerseits die Liquidität möglichst tief gehalten wird und andererseits Kreditaufnahmen frühzeitig verhandelt und vereinbart werden. Diese Arbeiten sind mit einem erheblichen Zusatzaufwand verbunden», sagt der Finanzdirektor.

Engpässe kurzfristig mit Krediten überbrücken

Da der Kanton Zug Verrechnungssteuern in der Höhe von aktuell über einer Milliarde Franken beim Bund liegen und somit dem Geldkreislauf des Kantons entzogen hat, benötigt er zur Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen wie Lohnzahlungen «praktisch während des ganzen Jahres kurzfristige Darlehen und Kredite, für welche wir aktuell Negativzinserträge erhalten. Diese Darlehen und Kredite beschaffen wir in der Regel über Vermittlungsbroker oder Finanzinstitute», so Regierungsrat Tännler.

Diese dem Kanton Zug bezahlten Negativzinsen häufen sich zu einer schönen Summe. «Insgesamt haben wir 1,8 Millionen Franken durch Negativzinserträge verdient. Im Gegensatz dazu mussten wir rund 6000 Franken Negativzinsen bezahlen.» Erst die «verkehrte Finanzwelt seit der Einführung der Negativzinsen» habe diese «optimierte Liquiditätsbewirtschaftung ermöglicht.» Diese mache man sich zunutze, obwohl der Kanton ein Nettovermögen aufweise und eigentlich keine Fremdmittel benötige. «Aber einmal abgeholte Verrechnungssteuerguthaben verbleiben beim Kanton und belasten damit wieder dauerhaft die Limite», sagt der Finanzdirektor. Auch künftig dürfte die Bewirtschaftung der Geldmittel anspruchsvoll bleiben. Denn für die kommenden drei bis fünf Jahre geht die Finanzdirektion davon aus, dass mit negativen Zinsen zu rechnen sei. Sollte sich die Marktsituation verschärfen, so liegt laut Tännler bereits ein ausgearbeiteter Massnahmenplan vor, um schnell reagieren zu können.

«Da der Kanton Zug in den nächsten Jahren hohe Ertragsüberschüsse erwartet und zu-dem ab Sommer 2021 die ersten Verrechnungssteuerguthaben aufgrund der Verjährung zurückgefordert werden müssen, wird die Liquidität massiv zunehmen», führt Tännler weiter aus. «Diese Umstände zwingen den Kanton zu einer rollenden Massnahmenplanung und zu vorausschauendem Denken. In diesem Zusammenhang ist letztlich auch zu prüfen, ob Bargeld an einem geeigneten Ort deponiert werden soll.»

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