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Zuger Wirte dürfen Heizpilze während des Corona-Winters nutzen

Während der kommenden fünf Wintermonate dürfen Zuger Gastro- und Kulturbetriebe, der Detailhandel und ähnliche Branchen im Freien Heizpilze oder Heizstrahler nutzen. Die Regierung hat die Verordnung des Energiegesetzes temporär angepasst.

(sda) Konkret dürfen die Heizpilze ab kommendem Samstag bis Ende April 2021 genutzt werden, wie die Baudirektion am Donnertag mitteilte. Lärm- und feuerpolizeiliche Vorschriften müssten allerdings eingehalten werden. Zudem rät die Regierung den Betrieben, in erneuerbare Systeme zu investieren.

Der Regierungsrat habe Verständnis für das Anliegen, in dieser Ausnahmesituation auch in der kalten Jahreszeit den Aussenraum nutzten zu können, heisst es weiter. Zudem teile er die Sorgen um die von der Corona-Pandemie besonders betroffenen wirtschaftlichen Tätigkeiten.

Am vergangenen Donnertag hatte das Zuger Kantonsparlament ein entsprechendes FDP-Postulat erheblich erklärt und die für die Nutzung von Heizpilzen im Freien notwendige Anpassung der Verordnung initiiert. Das Anliegen fand im Rat von links bis rechts Zustimmung. Der Antrag der ALG, dass der Kanton die Mehrkosten übernehmen soll, die bei der Verwendung von erneuerbarem Strom oder Gas anfallen, scheiterte jedoch.

Der Kanton Zug meldete am Donnerstagmorgen 69 neue Corona-Fälle in den vergangenen 24 Stunden. Insgesamt gab es in Zug 3525 Fälle seit Beginn der Pandemie. Der Kanton Schwyz registrierte 74 neue positive Tests sowie zwei neue Todesfälle. Im Kanton Uri wurden 14 weitere Personen positiv getestet, die Zahl der in Zusammenhang mit dem Coronavirus verstorbenen Personen erhöhte sich um 3 auf 24.

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