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Bundesgericht
Zuger bleibt auf Kosten nach Gablerstaplerunfall sitzen
Das Bundesgericht hat im Zusammenhang mit einem Fall entschieden, bei dem ein Kind durch eine Gabelstaplerladung verletzt wurde.
Das Urteil des Schwyzer Verwaltungsgerichts wird aufgehoben.
Ein Satz wurde ihm zum Verhängnis. Ein Satz in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Die Haftpflicht sei ausgeschlossen, wenn Fahrzeuge ohne behördliche Bewilligung verwendet werden, steht dort.
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