notifications
Zug

Strafgericht spricht Messerstecher frei

Das Gericht kommt zum Schluss, dass der Messereinsatz eines 22-jährigen vor dem «Podium 41» im August 2017 gerechtfertigt war. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn wegen versuchten Mordes angeklagt. Das Gericht sieht aber eine Notwehrsituation als gegeben.
Der Freigesprochene verletzte das Opfer mit einem Messerstich lebensgefährlich. (Symbolbild: Maria Schmid)

Christopher Gilb

Vielleicht hatte das Opfer, das zugleich als Nebenkläger an der Verhandlung teilgenommen hatte, geahnt, wie sich das Gericht entscheiden würde, und erschien deshalb nicht zur Urteilsverkündung. Auch der Staatsanwalt war sich seiner Sache nicht sicher. «Es ist alles möglich», sagte er kurz vor der Urteilsverkündung am Mittwochmorgen.

Wegen versuchten Mordes hatte die Staatsanwaltschaft einen 22-Jährigen aus Baar angeklagt und eine Haftstrafe von sechs Jahren gefordert. Er hatte sich in der Nacht vom 12. auf den 13. August 2017 mit einigen Kollegen vor dem bereits geschlossenen «Podium 41» in Zug aufgehalten.

Dort traf die Gruppe das spätere Opfer, das auf Streit aus war. So nahm er unter anderem einem der jungen Männer das Handy weg. Als der 22-jährige spätere Angeklagte ihn aufforderte dieses zurückzugeben, reagierte er nicht und steckte es sich stattdessen in die Unterhose. Der 22-Jährige ging zum Rucksack und holte sein Messer raus. Um in einer Notsituation fester zuschlagen zu können, wie er sagte. Es kam zum Gerangel. Irgendwann zerschlug das spätere Opfer eine Bierflasche und deutete in Richtung des Angeklagten eine Wurfbewegung an. Dieser klappte das Messer auf und stach zu, dabei fügte er dem Opfer im Brustbereich innere Verletzungen zu. Es ging einige Zeit, bis er sich erholte.

Gericht interpretiert das Geschehen anders

In zwei wesentlichen Punkten interpretiert das Gericht das Geschehene aber anders als die Staatsanwaltschaft. Erstens geht es von einer schweren Körperverletzung und nicht von versuchter Tötung aus. Der Angeklagte hatte behauptet, dass er nur den Arm des Anderen habe treffen wollen, um diesen am Angriff zu hindern, sich dieser dann aber unglücklich abgedreht hatte. Eine solche Reflexbewegung sei durchaus nachvollziehbar, findet das Gericht. Dass die Verletzung am Oberkörper willentlich gewesen sei, sei seitens der Staatsanwaltschaft reine Vermutung.

Zweitens betrachtet das Gericht die Tat als Notwehr. Zwar habe das Opfer nicht gesehen, ob der Angeklagte die Flasche in der Hand gehabt habe, aber glaubhaft geschildert, dass er sich durch die Handbewegung bedroht gefühlt habe. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm diese Bedrohungssituation abgesprochen und es als Angriff ohne Not dargestellt. «Alles in allem war der Messereinsatz gerechtfertigt», so die Richterin. Sie wies aber auch darauf hin: «Ein Messerstich nur um ein Handy zurückzuholen, ist ein absolutes No-Go.» Entscheidend sei die Angst vor der Bierflasche gewesen. Der Angeklagte wurde freigesprochen und fiel glücklich in die Arme seiner Familie. Und die Staatsanwaltschaft, die hatte sich grob verschätzt, kann aber immer noch Berufung einlegen, das Urteil ist noch nicht rechtkräftig.

Kommentare (0)