Andrea Muff
Komplex, langweilig, trocken: Drei Adjektive, welche die nächste kantonale Abstimmungsvorlage umschreiben. Am 19. Mai dürfen die Zuger Stimmberechtigten an der Urne über die Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) abstimmen. Es geht dabei um Mehrwertabgaben, Bauzonen, Verdichtung, Wachstum, Wohnungsbau und Bundesvorgaben. Die Vorlage ist nicht jedermanns Sache und nicht gerade ein «Abstimmungsmagnet».
Dennoch ist das Gesetz wichtig. Denn eigentlich hätte Zug die Bestimmungen an den Vorgaben des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes bis zum 1. Mai anpassen müssen. Jedoch scheiterte die erste Version der Gesetzesrevision Ende Januar 2018 im Parlament. Nach dem Beschluss zum Neustart hat der Kantonsrat dann im November dem neuen Gesetz zugestimmt. Allerdings wurde das Behördenreferendum ergriffen, weshalb die Vorlage nun vors Volk kommt. Wenn die Stimmberechtigten der Vorlage nicht zustimmen, würde das einen Einzonungsstopp für den Kanton Zug bedeuten, was nicht erstrebenswert ist. Der Kanton Zug möchte auch nicht auf einer schwarzen Liste landen – verständlich. Als ebenso verständlich kann hingegen die Abstimmungsvorlage nicht bezeichnet werden. Um das Anliegen zu verstehen und sich eine Meinung bilden zu können, müssen sich die Stimmberechtigten mit der Materie auseinandersetzen. Und das PBG ist nicht gerade attraktiv. Das ist auch dem Regierungsrat klar.
In Neudeutsch würde es also heissen: «Zuger Regierungsrat goes digital». Auf dem Abstimmungsbüchlein prangt ein QR-Code. Sobald dieser mit einem Smartphone abfotografiert wird, öffnet sich die kantonale Homepage mit allen Unterlagen. Es gibt aber noch mehr zu sehen, die Regierung stellt gar ein Video über die Gesetzesrevision zur Verfügung.
Gegliedert durch einfache Fragen und gezeichnete Antworten erklärt das Video in weniger als vier Minuten, um was es bei der Abstimmung grundsätzlich geht und was die Auswirkungen sind. Nicht nur die alten Hasen, die sowieso ihren Stimmzettel in die Urne werfen, sondern auch jüngere Stimmbürger werden mit den bewegten Bildern abgeholt. Wer also nicht das Abstimmungsbüchlein studieren möchte, sondern lieber auf dem Nachhauseweg ein Video schaut, soll dies unbedingt tun – und danach den ausgefüllten Abstimmungszettel ganz altmodisch in den Briefkasten werfen.