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Zuger Steuerrevisoren schauen genauer hin

Während in anderen Kantonen Kommissäre den Steuersündern auf der Spur sind, überprüfen in Zug Revisoren besonders komplexe Fälle. Laut Auskunft von Finanzdirektor Heinz Tännler können sie ebenfalls genaue Buchprüfungen veranlassen.
Komplexe Steuerfälle werden von Experten kontrolliert. (Bild: Keystone/Christian Beutler (Uster, 30. Oktober 2014))

Cornelia Bisch

44 Millionen Franken hätten die Steuerkommissäre in den Jahren 2014 bis 2017 für den Kanton St. Gallen aufgespürt, berichtete jüngst das «St. Galler Tagblatt». Damit seien die Erwartungen an die 14 Experten um mehr als das Dreifache überstiegen.

Wie sieht nun die Situation im Kanton Zug aus? Sind hier ebensolche Fachleute im Einsatz? «Die Funktionsbezeichnung ‹Steuerkommissär› gibt es im Kanton Zug nicht», erklärt Finanzdirektor Heinz Tännler. «Ich nehme an, dass in St. Gallen Einschätzungs- beziehungsweise Bücherexperten und/oder Revisoren gemeint sind. So heissen diese bei uns.»

Grundsätzlich seien jedoch alle Einschätzungsexperten «Steuereintreiber», wobei man im Kanton Zug ein anderes Verständnis von dieser Aufgabe habe. «Die Steuerverwaltung versteht sich als Dienstleistungsbetrieb.» Wenn den Veranlagenden etwas suspekt sei, könnten sie mittels Beweisauflagen zusätzliche Dokumente verlangen, so Tännler. «Das ist bereits die erste Stufe, um vertiefte Abklärungen vorzunehmen und Steuererklärungen genauer zu analysieren.»

Kontrolle erfordert viel Fachwissen

Der Kanton Zug verfüge aufgrund seiner speziellen Struktur seit vielen Jahren über Experten für komplexe Fälle. «Es sind hier verhältnismässig viele Unternehmen mit komplexen Strukturen ansässig, bei deren Prüfung viel Fachwissen benötigt wird.» Auch Privatpersonen seien teilweise mit Unternehmungen verknüpft. Deshalb würden Revisoren mit einem Abschluss als diplomierte Wirtschaftsprüfer für diese verantwortungsvolle Aufgabe ein­gesetzt. «Da sie teilweise im Ausseneinsatz tätig sind, achten wir zusätzlich vermehrt auf ­Sozialkompetenz», hält Tännler fest.

Wenn Steuerveranlagende Geschäftsbücher vertieft prüfen lassen möchten oder der Abklärungsaufwand zu gross wird, können sie sich intern an einen Revisor wenden. Dieser nimmt dann eine Buchprüfung unter steuer­lichen Aspekten vor Ort vor. Es stehen 50 Stellenprozente für die Prüfung von Personenge­sellschaften und weitere 50 für jene von juristischen Personen zur Verfügung. Pro Jahr kontrollieren diese Experten je 70 bis 80 Steuerjahre. «Man kann die Arbeit mit jener einer aktienrechtlichen Kontrollstelle vergleichen. Es werden Belege geprüft und Stichproben vorgenommen», erläutert Tännler. Die Experten hätten die Kompetenz, die Buchhaltung im Detail einzusehen. Eine Statistik über auf diese Art zusätzlich generierte Steuererträge werde jedoch nicht geführt.

Überblickbare Strukturen

«Unser Kanton ist kleinräumig. Wir haben ganz andere Kontakte zu den Unternehmungen, als dies in grossen Kantonen der Fall sein dürfte», führt Tännler aus. Die Strukturen seien überblickbar, man kenne sich, man wisse, wo man hinsehen müsse. «Für mich ist eine gesunde Balance mit ­moderaten Kontrollen wichtig. In Zug haben wir generell eine gute Steuermoral.»

Die Kontrollen zu intensivieren, hält der Finanzdirektor für unnötig, wenn nicht gar für kontraproduktiv. «Mehr Kontrolle bedeutet eine schlechtere Situation für die Klienten. Das wollen wir nicht. Wir haben eine sehr positive Kultur, sowohl seitens der Steuerbehörde als auch der Kunden.»

Dass es im Kanton Zug je politischen Widerstand gegen die bereits seit Jahrzehnten ihres Amtes waltenden Steuer-Revisoren gegeben hätte, sei ihm nicht ­bekannt, sagt Tännler. Laut «St. Galler Tagblatt» war dies nämlich bei der Neueinsetzung von Steuerkommissären im Ostschweizer Kanton 2014 der Fall. Die örtliche SVP und FDP bekämpften damals diesen Schritt.

Regierungsrat Heinz Tännler ist um ein wohlwollendes Klima bemüht: «Wir möchten ein Vertrauensverhältnis zu den Klienten aufbauen, ohne dabei die Kontrolle zu vernachlässigen.»

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