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Zug

Zuger Steuergesetz soll revidiert werden

Mehrere Anpassungen sollen durchgeführt werden. Einige von ihnen verursachen für Kanton und Gemeinden finanzielle Ausfälle.

(ras) Der Zuger Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat eine Teilrevision des Zuger Steuergesetzes, womit verschiedene eidgenössische Vorgaben ins kantonale Recht überführt werden sollen. Hierzu gehören unter anderem Anpassungen im Bereich der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens. Gleichzeitig werden die sich aus der Annahme des Bundesgesetzes über Geldspiele ergebenden steuerrechtlichen Änderungen kantonal umgesetzt. Inkrafttreten soll das siebte Revisionspaket per 1. Januar 2021.

Drei Millionen Franken Ausfälle für den Kanton

Die meisten Änderungen sind von den Kantonen zwingend in ihre kantonalen Steuergesetze zu überführen. Ein gewisser Handlungsspielraum für den kantonalen Gesetzgeber besteht mitunter bei der Festlegung von Freibeträgen respektive Freigrenzen für Spielgewinne und der abzugsfähigen Spieleinsätze. Die Anpassungen bei der Quellensteuer sind im Ergebnis ungefähr aufkommensneutral. Die Ausdehnung der Steuerfreiheit auf Spielgewinnen und die höheren Steuerfreibeträge führen bei den Kantonssteuern zu Ausfällen in der Grössenordnung von jährlich etwa 3 Millionen Franken und bei den Gemeinden zu Ausfällen von etwa 2,4 Millionen Franken.

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