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Strafverfahren

Zuger Staatsanwaltschaft bestraft vier Chauffeure mit Tausenden Franken Busse

Sie haben für eine Zuger Transportfirma gearbeitet und dabei die Regeln verletzt. Deshalb spricht die Zuger Staatsanwaltschaft Bussen gegen vier Lastwagenfahrer aus, die zum Teil ohne Fahrtenschreiber unterwegs waren.

Für drei Lastwagenchauffeure wird es teuer. Sie müssen zwischen 700 und 2000 Franken bezahlen. Die drei Fahrer haben sich nicht an die Regeln gehalten.
Bild: Symbolbild: Bruno Kissling

Sie leben in drei Ländern, doch würde man die Wohnorte der vier Chauffeure abfahren, man wäre zum Znüni wieder zurück. Jedenfalls, wenn man in Basel losfährt, wo einer der vier Lastwagenfahrer wohnt, die unlängst Bekanntschaft mit den Zuger Strafverfolgungsbehörden gemacht hatten.

Denn diesen März ordnete die Zuger Polizei eine Betriebskontrolle beim Transportunternehmen mit Sitz in Zug an, für das die vier Männer mit Wohnsitz in der Schweiz, Deutschland und Frankreich im Einsatz standen. Dabei kam ans Licht: Keiner der vier Chauffeure hat sich an die Regeln gehalten, welche die ARV 1, die Chauffeurverordnung, vorschreibt. Deshalb setzt es Bussen, wie mehrere Strafbefehle zeigen, die unlängst zur Einsicht auflagen.

2000 Franken Busse

Am teuersten wird es für einen 29-Jährigen, der seinen Fahrtenschreiber zwischen August und Oktober 2021 nicht richtig bedient hatte – und zwar an 49 Tagen. Zudem war er während der Kontrollperiode nicht im Besitz der erforderlichen deutschen Fahrerkarte, schreiben die Strafverfolger. 2000 Franken beträgt die Busse, hinzu kommen 300 Franken Verfahrenskosten.

Exakt gleich viel zahlt ein Kollege des Chauffeurs. Der 38-Jährige aus dem Schwarzwald hatte die Pausenzeiten missachtet und war darüber hinaus an zehn Tagen ohne Fahrtenschreiber unterwegs. Ebenfalls wegen mehrerer Verstösse gegen die Pausenvorschriften werden ein 58- und ein 42-jähriger Chauffeur zu 700 und 900 Franken Busse verurteilt.

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