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Zug
Zuger Staatsanwaltschaft bestraft Arbeitslose mit zwei Jobs
Fast ein Jahr lang bezieht eine 33-Jährige Arbeitslosengeld, liefert nebenher Waren aus und arbeitet in einem Fitnesscenter. Jetzt wird sie verurteilt – zu einer bedingten Geldstrafe und zu knapp 1500 Franken Busse.
Mal lachen sie, mal grinsen sie, mal ziehen sie eine Schnute, mal blicken sie schon fast lasziv. Doch im Grossen und Ganzen schauen einem von der Website des Zentralschweizer Transportunternehmens 31 gut gelaunte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entgegen.
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