notifications
Zug

Zuger Spitalliste: Es geht für die Chamer Andreas-Klinik um die Existenz

Die Zuger Regierung will mit der neuen Spitalliste der Andreas-Klinik den Auftrag zur Grund- und Notfallversorgung entziehen. Das hätte nicht nur wirtschaftliche Konsequenzen.
Blick in die Notfallstation der Andreas-Klinik in Cham. (Bild: PD)

Harry Ziegler

Der Vorschlag der Zuger Regierung für eine neue Spitalliste im Kanton Zug sorgt nicht für Freude. Besonders die Hirslanden Andreas-Klinik in Cham müsste danach Federn lassen. Und dies nicht zu knapp, wie am Mittwoch, 22. Juni, an einer Medienkonferenz von Spital, Einwohnergemeinde und Ennetseer Politik betont wurde. «Für die Andreas-Klinik als Grundversorgerin ist der Entwurf der neuen Spitalliste existenzbedrohend», sagte Jonas Zollinger, Direktor der Andreas-Klinik.

Das Ziel der Medienkonferenz sei, wie Jonas Zollinger umschrieb, die «Sensibilisierung der Bevölkerung». Tatsächlich handelte es sich um eine – durchaus legitime – Massnahme, den Druck auf die Regierung zu erhöhen, ihren Entscheid zu überdenken.

Neu soll für die Grund- und Notfallversorgung nur das Zuger Kantonsspital in Baar zuständig sein. Der Andreas-Klinik bliebe ein kleineres Angebot an Wahleingriffen. Bis Ende August hat die betroffene Klinik die Möglichkeit, zur Liste Stellung zu nehmen. «Was wir tun werden», erklärte der Klinikdirektor.

Für die an der Medienkonferenz anwesenden Jonas Zollinger, Georges Helfenstein (Gemeindepräsident Cham) und Jean Luc Mösch (Chamer Kantonsrat, Mitte) ist klar: Nicht nur die Andreas-Klinik litte unter dem Entzug von Grund- und Notfallversorgung, dem sogenannten Basispaket.

Spital und Notfallstation für einen Drittel der Bevölkerung

Die gesamte Region Ennetsee und schliesslich auch die Grundversorgung im gesamten Kanton Zug würden in Mitleidenschaft gezogen. Nicht nur durch den Wegfall des Basispakets, sondern auch dadurch, dass der Auftrag für die Geburtshilfe nur auf zwei Jahre befristet erteilt würde. Für die Geburtshilfe ist das Basispaket Voraussetzung. «Ein derart eingeschränktes Angebot wird für medizinisches Fachpersonal unattraktiv», ist Zollinger überzeugt.

In der Andreas-Klink kommt laut Zollinger jedes dritte Kind im Kanton Zug zur Welt und es werden aktuell mehr als 5000 Personen im Jahr in der Notfallstation betreut. In Cham werde für rund ein Drittel der Zuger Bevölkerung die am schnellsten zugängliche Notfallstation betrieben.

Wird diese zusammen mit dem Grundversorgungsauftrag gestrichen, hat das Konsequenzen: «Künftig müsste bei jeder Person, die notfallmässig die Andreas-Klinik aufsucht, zuerst abgeklärt werden, ob sie aufgrund eines fehlenden Leistungsauftrags ins Zuger Kantonsspital oder in ein ausserkantonales Spital verlegt werden muss», so Zollinger.

Aus wirtschaftlichen Gründen unnötig

Für die drei Referenten ist der Entscheid der Regierung unverständlich. Vor allem vor dem Hintergrund, dass der Kanton Zug momentan mit zwei Grundversorgern die im Kantonsvergleich niedrigsten kantonalen Zuschüsse pro Akutfall und Einwohner ausweist, wie Zollinger und Jean Luc Mösch ausführen. Vielmehr habe doch die Pandemie einmal mehr gezeigt, dass es für beide Spitäler möglich ist, schnell und effizient zusammenzuarbeiten. Was wiederum der Bevölkerung zugutekomme.

Nach Bekanntwerden der regierungsrätlichen Absichten hat sich bereits politischer Widerstand formiert. Chams Gemeindepräsident Georges Helfenstein formuliert das so: «Die Gemeindepräsidentin Hünenbergs sowie der Gemeindepräsident Rischs stehen hinter der Andreas-Klinik und unterstützen die Stossrichtung des Spitals.»

Jean Luc Mösch vertritt die Ennetseer Kantonsrätinnen und Kantonsräte. Sie sind mit einer eben erst eingereichten Interpellation vorstellig geworden. Sie wollen damit unter anderem eine Diskussion im Kantonsparlament zur Spitalpolitik des Kantons anstossen. Entzieht der Kanton der Andreas-Klinik den Grundversorgungsauftrag, wird das Kantonsspital quasi zum Monopolisten in der Grund- und Notfallversorgung. Ob das die Gesundheitskosten im Kanton Zug weiter senkt, das erscheine ihm und den Mitunterzeichnenden der Interpellation fragwürdig.

Kommentare (0)