(haz) Mit Schreiben vom 25. Februar 2021 an die Kantonsregierungen hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Möglichkeit für Restaurants unter strengen Auflagen geschaffen, für Berufstätige im Ausseneinsatz während der Mittagspause zu öffnen.
Interessierte Zuger Restaurants melden sich bei der Volkswirtschaftsdirektion
Volkswirtschaftsdirektorin Silvia Thalmann-Gut erklärt in einer Medienmitteilung ihrer Direktion: «Der Kanton Zug will diese Möglichkeit pragmatisch umsetzen und lädt die interessierten Restaurantbetreibenden ein, sich bei der Volkswirtschaftsdirektion via Mail zu melden, info.vds@zg.ch) Die Volkswirtschaftsdirektion wird die Restaurants auf der Webseite www.zg.ch/vd publizieren, die als Betriebskantine öffnen dürfen.» Es werden Kontrollen vor Ort durchgeführt, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen.
Anmeldung durch den Arbeitgeber obligatorisch
Die Möglichkeit besteht nur für Berufstätige aus den folgenden Branchen im Ausseneinsatz:
- Mitarbeitende im Landwirtschaftssektor (Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft),
- Handwerker, Bau- und Strassenarbeiter (Bauhaupt- und Ausbaugewerbe) sowie
- Berufstätige im Bereich Montageservice.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen vorgängig mit dem gewünschten Restaurant Kontakt aufnehmen und die Mitarbeitenden schriftlich für das Mittagessen anmelden.