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Krankenkassenprämien

Zuger Regierungsrat will «schwarze Liste» abschaffen

Seit 2012 führt der Kanton Zug die sogenannte schwarze Liste für Personen, die ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlen und betrieben werden. Diese wurde aber vor einem Jahr durch ein Gerichtsurteil wesentlich eingeschränkt, so dass sich ein sehr ungünstiges Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag ergibt.

Im Kanton Zug sind die Gemeinden für die Umsetzung der Bundesvorschriften im Zusammenhang mit uneinbringlichen Krankenkassenprämien und Kostenbeteiligungen zuständig. Um ihnen ein wirkungsvolles Case Management zu ermöglichen, wurde die Option genutzt, eine Liste säumiger Prämienzahlerinnen und Prämienzahler zu führen.

Seit Anfang 2012 können Personen, die ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlen und betrieben werden, auf dieser «schwarzen Liste» säumiger Prämienzahlerinnen und Prämienzahler eingetragen werden. Die Krankenversicherer schieben die Kostenübernahme für diese Personen auf, sofern es sich nicht um Notfallbehandlungen handelt.

Die gesetzlichen Grundlagen sowie die Praxis wurden überprüft

Nun hat aber das Zuger Verwaltungsgericht im Herbst 2021 die Praxis beanstandet, dass auch Personen in die Liste aufgenommen werden, für deren Schulden bereits ein Verlustschein besteht. Deshalb sind die gesetzlichen Grundlagen sowie die Durchführungspraxis grundsätzlich überprüft worden.

Der Regierungsrat ist laut einer Medienmitteilung der kantonalen Gesundheitsdirektion zum Schluss gekommen, dass die Weiterführung der Liste unter den gegebenen Umständen nicht zweckmässig ist. Wenn ein Listeneintrag jeweils nach Vorliegen des Verlustscheins bereits wieder aufgehoben werden muss, besteht nicht genügend Zeit für ein erfolgreiches Case Management. Ebenso ist die Signalwirkung des Leistungsaufschubs nicht mehr gegeben.

Der Regierungsrat will deshalb, dass die «schwarze Liste» aufgehoben wird.

Gemeinden sind weiterhin im Bild über Betreibungsverfahren

Die Gemeinden werden weiterhin Kenntnis von laufenden Betreibungsverfahren erhalten und können die Versicherten auch in Zukunft gezielt kontaktieren und bei Bedarf unterstützen. Wichtig sind in diesem Zusammenhang administrative Hilfestellungen, Massnahmen im Rahmen der Sozialhilfe sowie die Vermittlung des Zugangs zur Prämienverbilligung, welche die Prämienbelastung für Zugerinnen und Zuger in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen auf das schweizweit tiefste Niveau reduziert.

Die Vorlage für die Gesetzesänderung geht zunächst an die Gemeinden, Parteien und Krankenversicherungsverbände in die Vernehmlassung. Das Inkrafttreten ist für Anfang 2024 geplant. Zwischenzeitlich können die Gemeinden bei säumigen Prämienzahlerinnen und Prämienzahlern weiterhin von der Liste Gebrauch machen, solange kein Verlustschein vorliegt. (cro)

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