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Plakatierung

Zuger Regierungsrat gibt Partei Parat im Streit mit der Gemeinde Cham recht

Es bestand nach Angaben der Klägerin keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Verweigerung einer Plakatierung. Die Gemeinde Cham akzeptiert den Entscheid.

Plakate in Cham (hier im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen 2018) geben zu reden.
Bild: Bild: Werner Schelbert (9. September 2018)

Die Gemeinde Cham hat der Partei Parat die Plakatierung zur Verwaltungsgerichtswahl vom 25. September 2022 auf gemeindeeigenem Land offenbar zu Unrecht verweigert. Der Zuger Regierungsrat hat dies laut einer Mitteilung der Partei kürzlich festgestellt.

Stefan Thöni, Präsident von Parat, wird dazu in der Mitteilung folgendermassen zitiert: «Cham wird die Plakatierung auf öffentlichem Grund neu regeln und dabei mindestens einige Plakate zulassen müssen.»

Der Regierungsrat habe beanstandet, dass die Gemeinde Cham keine ausreichende Rechtsgrundlage dafür hatte, die Bewilligung von Plakatierung auf öffentlichem Boden zu verweigern.

Die Gemeinde Cham akzeptiert diesen Entscheid. «Wir werden das Urteil prüfen und den Fall sehr wahrscheinlich nicht weiterziehen», weiss Gemeindeschreiber Martin Mengis. Die Regelung würde, wie auch von Stefan Thöni erwartet, überarbeitet.

Die Gemeinde betont, dass es schon immer Praxis gewesen sei, Standorte für Plakate nur auf Kantonsgrund zu bewilligen. «Diese Regelung galt für alle Parteien», so Mengis. Auch die Gegenkandidatin an der Verwaltungsgerichtswahl, Sarah Schneider, habe nicht auf gemeindeeigenem Land plakatieren dürfen. (sie)

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