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Finanzen

Zuger Regierung will Gemeinden entlasten: NFA-Mitfinanzierungspflicht soll fallen

Der Stadtzuger Finanzchef hat es vorsichtig angetönt: Der Kanton Zug solle die Gemeinden von den Zahlungen an den NFA entlasten. Genau das schlägt die Regierung in der achten Teilrevision des Steuergesetzes vor. Und noch mehr.

Seit 2008 finanzieren die Einwohnergemeinden die Zahlungen des Kantons Zug an den Nationalen Finanzausgleich mit. Im laufenden Jahr bezahlen die Gemeinden über 47 Millionen Franken. An der Budget-Medienkonferenz der Stadt Zug bemerkte der Zuger Finanzchef, dass sich der Wunsch der Gemeinden nach Entlassung aus der NFA-Mitfinanzierung erfüllen könnte.

Die Stadt Zug (Bild) und die Gemeinde Steinhausen erhalten keine Solidaritätszahlungen bei einem Wegfall der NFA-Mitfinanzierung durch die Gemeinden. 
Bild: Stefan Kaiser (Zug , 12. September 2022)

Nun teilt die Finanzdirektion mit, «dass diesbezügliche wiederholte Anliegen der Gemeinden sowie Rückmeldungen aus der Vernehmlassung haben den Regierungsrat dazu bewogen, das Finanzierungsmodell der Zuger Zahlungen an den NFA zu überdenken.» Im Klartext: Die Gemeinden werden per 2024 aus der Pflicht zur NFA-Mitfinanzierung entlassen.

Einnahmenausfälle sollen abgefedert werden

Es wird durch den Wegfall dieser Zahlungspflicht und durch die Teilrevision des Steuergesetzes, in der auch die OECD-Mindeststeuer geregelt sein wird, in neun Einwohnergemeinden zu Mindereinnahmen kommen. «Diese sollen nun während vier Jahren durch einen Solidaritätsbeitrag ausgeglichen werden», erklärt Finanzdirektor Heinz Tännler.

Um die Mindereinnahmen in den betroffenen Einwohnergemeinden ausgleichen zu können, stehen laut Tännler etwas über 11 Millionen Franken zur Verfügung. Mit Ausnahme der Stadt Zug und der Gemeinde Steinhausen, die vom Wegfall der NFA-Belastungen und der Steuergesetzrevision profitieren, sollen die neun von Mindereinnahmen betroffenen Gemeinden ab 2024 vier Jahre lang folgende Fixbeträge erhalten:

Oberägeri: 2,24 Millionen Franken

Unterägeri: 1,1 Millionen Franken

Menzingen 780'000 Franken

Baar: 790'000 Franken

Cham: 1,64 Millionen Franken

Hünenberg: 1,25 Millionen Franken

Risch: 1,19 Millionen Franken

Walchwil: 1,54 Millionen Franken

Neuheim: 610'000 Franken.

Verschiedene Entlastungen im Steuerbereich

Die achte Teilrevision des Steuergesetzes sieht neben der Entlastung der Gemeinden von den NFA-Zahlungen auch Entlastungen von Familien sowie Anpassungen im Steuerbereich vor. So soll der Drittbetreuungsabzug von 6000 auf 25'000 Franken erhöht werden. Der Eigenbetreuungsabzug soll von aktuell 6000 auf neu 12'000 Franken erhöht werden.

Sinken soll die Vermögenssteuer. Die Vermögenssteuer ist – wie die Einkommenssteuer, die ebenfalls gesenkt werden soll – progressiv ausgelegt. Vorgesehen ist, dass bei der Vermögenssteuer pro Tarifschritt die Steuer linear um 20 Prozent sinkt. Das heisst, die maximale Belastung durch die Vermögenssteuer bei den heutigen Steuerfüssen von aktuell rund 2,8 Promille dürfte nach erfolgreicher Teilrevision auf 2,2 Promille sinken.

Erhöhung der Freibeträge

Finanzdirektor Tännler ist überzeugt, dass «die generelle Senkung des Vermögenssteuertarifs um 20 Prozent nun allen Vermögenssteuerzahlenden zugutekommt.» Zusätzlich sollen die bestehenden Freibeträge erhöht werden. Bezahlen heutzutage rund die Hälfte der Zugerinnen und Zuger keine Vermögenssteuer, wird sich diese Zahl mit den erhöhten Freibeträgen künftig geschätzt um rund weitere 10 Prozent erhöhen.

Die Freibeträge für Alleinstehende sollen von aktuell 101'000 auf 200'000, für Ehepaare von 202'000 auf 400'000 Franken erhöht werden.

Die Mechanik bei der Einkommenssteuer funktioniert wie bei der Vermögenssteuer progressiv. Hier soll bei jedem Tarifschritt die Steuer um 5 Prozent sinken. Das bedeutet bei den heutigen Steuerfüssen eine maximale Belastung von etwa 11,2 Prozent. Durch die Teilrevision soll die maximale Belastung auf 10,6 Prozent sinken.

Vorgesehen ist, die während der Pandemie befristeten Abzüge vom Einkommen dauerhaft festzulegen. So sollen die Abzüge für Alleinerziehende 11'100, für Verheiratete 22'100 Franken betragen.

Eine verkraftbare Paket-Lösung

Aus den verschiedenen Anpassungen resultiert laut Tännler «ein finanziell verkraftbares und ausgewogenes Gesamtpaket, welches allen steuerzahlenden Zugerinnen und Zugern zugutekommt.» Alle Massnahmen sollen im Rahmen einer achten Teilrevision des Steuergesetzes per 1. Januar 2024 umgesetzt werden. Steuerlich wird mit Mindereinnahmen von 72,7 Millionen Franken für den Kanton sowie 54,8 Millionen Franken für die Gemeinden gerechnet.

Die geplanten Änderungen (achte Teilrevision des Steuergesetzes, Wegfall NFA-Beteiligung der Einwohnergemeinden, Solidaritätsbeitrag des Kantons an die Gemeinden, Mehreinnahmen aus OECD-Mindeststeuer verbleiben beim Kanton) stellen eine «Paket-Lösung» dar. Die einzelnen Themen können also nicht losgelöst voneinander beurteilt werden.

Das Verbleiben der Mehreinnahmen aus der künftigen OECD-Mindeststeuer beim Kanton ist also unabdingbare Voraussetzung für den Verzicht auf die Mitfinanzierung der NFA-Zahlungen seitens der Gemeinden sowie die Zahlung eines Solidaritätsbeitrags, heisst es in der Medienmitteilung der Finanzdirektion. Mit den Einnahmen aus der OECD-Mindeststeuer soll Standortförderung betrieben werden, die auch den Gemeinden zugute kommt.

Diese Paket-Lösung steht zudem unter der Prämisse, dass die bundesrechtliche Zusatzsteuer (OECD-Mindeststeuer) eingeführt wird. Darüber dürfte in der Schweiz im nächsten Jahr abgestimmt werden.

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