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Zug

Zuger Regierung schneidet alte Zöpfe ab

Die Feuerwehren im Kanton Zug sind bestens ausgerüstet, um ihre Aufgabe zu erfüllen. Trotzdem unterzieht der Kanton Zug das Feuerschutzgesetz einer Revision.
Hauptaufgabe der Zuger Feuerwehren ist unter anderem das Bekämpfen von Bränden, wie dem Scheunenbrand beim Haldenhof in Risch im April dieses Jahres. (Bild: Zuger Polizei (Risch, 29. April 2020))

Marco Morosoli

Retten Feuerwehrleute einen Hund aus einem Schacht oder holen eine Mieze von einem Baum herunter, dann erscheint eine solche Meldung häufig unter Vermischtes in die Medien. Das mag dann beste Werbung für das betreffende Feuerwehrkorps sein, die Dienstleistung an sich gehört jedoch nicht zu den Kernkompetenzen der Brandbekämpfer. Die Teilrevision des kantonalen Feuerschutzgesetzes (FSG) nutzt die Zuger Regierung nun unter anderem dafür, um abschliessend zu definieren, welche Aufgaben den zukommt. Sie macht dabei unmissverständlich klar: Die Katzenrettung gehört nicht dazu. Auch die Verkehrsregelung bei Unfällen ist keine Aufgabe für die Feuerwehren im Kanton.

In den Vernehmlassungsunterlagen schätzt der Regierungsrat, dass heutzutage der «Anteil dieser zusätzlichen Dienstleistungen» einen Viertel am Gesamtvolumen der Feuerwehreinsätze beträgt. Dieses «Herausreissen aus dem Arbeitsprozess» geschehe auch schon mal während des Tages.

Abgrenzung der Kernaufgaben wird klarer

Die Hauptaufgabe der Feuerwehren im Kanton, so mahnt der Regierungsrat, liege jedoch in erster Linie beim Löschen von Bränden wie neulich, als es in einer Ennetseegemeinde innert kurzer Zeit in einem Haus zweimal brannte. Der teilweise neu gefasste Paragraf 35 des FSG zählt die Kernaufgaben der Feuerwehr auf und grenzt sie gegenüber den Dienstleistungen klar ab. Interpretationsspielraum gibt es im obgenannten Paragrafen nicht. Diese Trennung macht für die Regierung Sinn, weil die Gebäudeversicherung den Feuerwehrkorps für ihre Arbeit im Dienste der Kernkompetenz Beiträge bezahlt. Die Gebäudeversicherung verfügt seit dem 1. Januar 2018 über neue Strukturen. Die Stimmbürger hatten im Mai 2017 mit fast 80 Prozent Ja zu diesem Systemwechsel gesagt. Dazu gehören unter anderem «die Trennung von politischen und technischen Regelungen». Die Brandbekämpfung ist somit nach der Definition des Gesetzgebers eine Angelegenheit, bei welcher die Gebäudeversicherung das Sagen hat. Das Gleiche gilt bei der Brandverhütung.

Diese Bündelung bringt es mit sich, dass die Feuerschauer in den Gemeinden sich umorientieren müssen. In der Vernehmlassung ist eine Frist bis 2026 genannt. Die Feuerschau unter einem Dach verkaufen die Macher des FSG als die optimale Lösung. Dies deshalb, weil innerhalb dieser Organisation die Kompetenz verfügbar ist, um den vorbeugenden Brandschutz risikobasiert abzustufen. Brandschutzkontrollen sind zudem auf das «erforderliche Minimum» begrenzbar. Dies senkt die Kosten auf Seiten der Gebäudeversicherung gleichermassen wie auf derjenigen der Gebäudeeigentümer. Diese Bündelung und im Nachgang ausgedünnte Kontrolltätigkeit hat, das verschweigt die Regierung nicht, zur Folge, dass weniger Personalaufwand anfällt.

Von der jetzt angeschobenen Teilrevision des Feuerschutzgesetzes profitieren in erster Linie die Gemeinden. Für den Kanton ist es ein Nullsummenspiel und selbst bei der Gebäudeversicherung sollen die Kosten durch die Ausweitung der Kontrolltätigkeit nicht steigen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Gemeinden unter dem Strich rund 515000 Franken weniger ausgeben müssen.

Weg mit den Feuerschutzkommissionen?

Das Weniger an Kompetenzen bei den Gemeinden könne auch gleich Anlass sein, die Feuerschutzkommissionen abzuschaffen. So klar wagt dies die Regierung zwar nicht zu sagen, versteckt diese Forderung jedoch unmissverständlich im Satz: «In der Praxis wird die Feuerschutzkommission indes zuweilen mit Personen besetzt, welche von den im Gemeinderat vertretenen politischen Parteien bezeichnet werden und nicht zwangsläufig über Erfahrungen im Bereich des Feuerschutzes verfügen.»

Die Vernehmlassung des Feuerschutzgesetzes dauert noch bis am 28. September 2020. Im kommenden Jahr soll zuerst eine Kommission des Kantonsrats über das Gesetz beraten. Die Debatte über das Gesetz im Kantonsrat soll in der zweiten Hälfte des kommenden Jahres stattfinden. Die Gesetzesautoren gehen davon aus, dass das teilrevidierte Feuerschutzgesetz ab dem 1. Januar 2023 gelten sollte.

Hinweis: Die Vernehmlassungsunterlagen finden sich unter: www.zg.ch.

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