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Zug

Zuger Regierung sagt Ja zur Ehe für alle

Die Exekutive befürwortet die Kernvorlage zur gleichgeschlechtlichen Ehe auf Bundesebene. Von einer anderen Variante der Rechtskommission hält der Kanton indes nicht viel.
Die Ehe für alle wird auf Bundesebene geregelt. Momentan läuft die Vernehmlassung. (Bild: Symbolbild: Anthony Anex/Keystone)

Andrea Muff

Mitte Februar hat sich die Rechtskommission des Nationalrates zur parlamentarischen Initiative «Ehe für alle» der Grünliberalen geäussert. Die Initiative wurde 2015 überwiesen und im Juli 2018 hat die Rechtskommission das Bundesamt für Justiz beauftragt, eine Kernvorlage vorzubereiten, welche die wichtigsten Elemente für eine Ehe für alle enthält. Neben der «schlanken» Kernvorlage wurde auch eine Variante mit Zugang zur Samenspende für miteinander verheiratete Frauen in die Vernehmlassung geschickt.

Laut damaliger Medienmitteilung befürchtet die Rechtskommission, dass die Kernvorlage mit der Variante zur Öffnung des Zugangs zur Samenspende überladen würde «und damit ein politisches Risiko für die Öffnung der Ehe als Ganzes darstellen könnte».

Der Diskriminierung einen Riegel schieben

Gemäss Infos des Regierungsrates befürwortet die Zuger Regierung die vom Bund vorgeschlagene Gesetzesvorlage Ehe für alle. Damit will die Exekutive der «Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren in diesem Bereich» einen Riegel schieben. «Die Regierung ist der Überzeugung, dass jede Person ihr Privatleben so gestalten soll, wie sie es für richtig hält», heisst es in der Mitteilung weiter. FDP-Regierungsrat Andreas Hostettler, Direktor des Innern, erklärt: «Der Kanton Zug ist ein offener, aufgeschlossener, liberaler und international geprägter Kanton.» Mit dieser Haltung gegenüber der Ehe für alle werde dies bekräftigt. «Paare und Familien leben heute in vielfältigen Formen zusammen. Dieser Realität soll auch die Gesetzgebung in der Schweiz Rechnung tragen», macht Regierungsrat Andreas Hostettler weiter klar.

Abstammungsrecht soll erst überprüft werden

Die von der parlamentarischen Kommission vorgeschlagene Variante mit Zugang zur Samenspende für miteinander verheiratete Frauen lehne die Zuger Regierung ab, heisst es in den Infos des Regierungsrats. Die Regierung erachte es als sinnvoller, die beiden Themen separat voneinander zu behandeln, erläutert Hostettler. Geht es nach der Exekutive, soll die «Öffnung der Fortpflanzungsmedizin für gleichgeschlechtliche Ehepaare zusammen mit der Neugestaltung des Abstammungsrechtes erfolgen». Das Abstammungsrecht des Zivilgesetzbuches regelt, wer Mutter und wer Vater eines Kindes ist. Dieses soll überprüft werden, ein entsprechendes Postulat ist auf Bundesebene eingegangen. «Dann kann das Thema rund um den Zugang zu fortpflanzungsmedizinischen Verfahren sowohl für weibliche wie für männliche Ehepaare geregelt werden», fasst Hostettler zusammen.

René Müller, Vorstandsmitglied des Vereins Queer Zug (ehemalig Verein LesBiSchwul Zug), bezeichnet das Ja der Regierung zur Ehe für alle als sehr löblich. «Wir freuen uns ob dem Support», sagt Müller und fügt hinzu: «Wir wollen einfach die gleichen Rechte.» Dies gelte auch für die Samenspende. «Es ist wichtig, dass in Bern bei der Ehe für alle vorwärtsgemacht wird, und zwar vorbehaltlos. Das heisst inklusive der Samenspende», stellt René Müller klar. Dass die Zuger Regierung diese Variante ablehnt, bedauert er und warnt davor, damit nicht der Diskriminierung Tür und Tor zu öffnen.

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