Die öffentliche Hand soll zusätzliche Kosten, die beim CO2-neutralen Busbetrieb anfallen könnten, tragen. Dazu soll das Gesetz über den öffentlichen Verkehr angepasst werden. Dies verlangte die CVP-Fraktion im Kantonsrat in einer Motion. Diese allfällig anfallenden Zusatzkosten seien im Kostendeckungsgrad des ÖV von 40 Prozent nicht berücksichtigt. Nun hat die Regierung geantwortet – und das Anliegen der CVP als quasi unnötig qualifiziert. Die Motion sei nicht erheblich zu erklären, so der regierungsrätliche Antrag.
Fakt sei, so der Regierungsrat, E-Bus-Systeme seien aktuell in der Anschaffung rund doppelt so teuer wie Dieselbusse. Daraus könnten sich die effektiven Mehrkosten für Betreiber allerdings nicht ableiten lassen. Diese seien nämlich «massgeblich vom Einsatzkonzept der jeweiligen Linie geprägt», schreibt die Regierung. Diese Mehrkosten variierten stark, abhängig vom Betriebskonzept für bestimmte Strecken. Im Auftrag verschiedener Kantone wurden die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen verschiedener E-Bus-Systeme untersucht. «Verglichen wurden die Kosten von Batteriebussen mit Ladung im Depot (Depotlader), mit fixen Ladestationen an den Haltestellen (statischer Gelegenheitslader) und während der Fahrt an Fahrleitungen (dynamische Gelegenheitslader) sowie Wasserstoffbusse mit Brennstoffzelle.» Basisvariante bildete das heutige Dieselbusangebot im Untersuchungsgebiet in den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Bern und Solothurn.
Mehrkosten sind unterschiedlich hoch
Laut regierungsrätlicher Antwort habe sich gezeigt, dass «je nach Linienklasse und Taktvariante unterschiedlich hohe Mehrkosten zu erwarten sind»:
- Depotlader: 8 bis 28 Prozent;
- statischer Gelegenheitslader: 3 bis 12 Prozent;
- dynamischer Gelegenheitslader: 2 bis 13 Prozent;
- Wasserstoffbus: 23 bis 44 Prozent.
Es können keine gesicherten Aussagen zu allfälligen Mehrkosten für die nächsten zwanzig Jahre gemacht werden. Dafür seien relevante Parameter wie Laufleistung der Fahrzeuge oder Preise und Technologien, die sich weiterentwickeln, zu unsicher. «Daher scheint aus finanzieller Sicht ein schrittweises Vorgehen bei der Umsetzung der Dekarbonisierung des Linienverkehrs in Zug richtig zu sein», schreibt der Regierungsrat.
Ausserhalb des ordentlichen Bestellverfahrens sei eine separate Mehrkostenentschädigung nicht von Vorteil. Es würde die Mitfinanzierung des Bundes entfallen und es fehlten «Abschreibungsmittel für zukünftige Beschaffungen bei den Busunternehmen». Zudem setze eine spezielle Subventionierung von E-Bus-Kosten bei der Industrie oder bei den Busunternehmen falsche Anreize. Eine Finanzierung über das ordentliche, nationale Bestellverfahren und den kantonalen Budgetprozess sei die sinnvollste Vorgehensweise. Es sei so sichergestellt, dass «die finanziellen Auswirkungen des ÖV-Angebots in Budget und Finanzplan periodengerecht und zuverlässig einfliessen». Was überdies die Stossrichtung des Bundesrats sei. Der Verpflichtungskredit für den Regionalen Personenverkehr des Bundes für die Jahre 2022 bis 2025 soll aufgestockt werden, auch um umweltfreundliche Antriebe unterstützen zu können. Es sei deshalb wichtig, dass sich Gemeinden und Nachbarkantone im gesetzten Rahmen an den Kosten beteiligten, schliesslich profitierten sie direkt von den umweltfreundlichen Fahrzeugen.
Gesetz erlaubt Beschaffung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben
Mit den aktuell vorhandenen Gesetzesgrundlagen stünde der Beschaffung von Fahrzeugen mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb nichts im Wege. Das Gesetz sei neutral formuliert. «Weder beim Bahn- noch beim Busangebot verhinderte das kantonale Recht in den vergangenen Jahren eine umwelttechnische Entwicklung. Im Gegenteil postuliert der kantonale Richtplan im Beschluss V 6.1, dass für den Feinverteiler Fahrzeuge einzusetzen sind, welche dem Stand der Technik entsprechen», schreibt die Regierung. Der Regierungsrat begrüsse die Zielsetzung eines CO2-neutralen Busverkehrs. Mit der aktuellen Beschaffung von E-Bussen durch die ZVB und einer Technologiestudie für die folgenden Beschaffungen werde der Weg in dieser Richtung beschritten. Die von der Motionärin geforderte Änderung sei nicht notwendig. «Der festgelegte Kostendeckungsgrad begrenzt den Spielraum für ein CO2-neutrales Bus-System nicht.»