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Obergericht schickt Drogendealer elf Jahre ins Gefängnis

2013 sprengten die Zuger Strafverfolgungsbehörden einen internationalen Drogenhändlerring. Die Hinweise waren aus Deutschland gekommen. Nun bestätigte das Obergericht weitgehend das Urteil gegen einen der Hauptangeklagten.
An einer Pressekonferenz 2014 präsentierte die Zuger Polizei der Öffentlichkeit die Drogen, die bei den Mitgliedern des Rings sichergestellt wurden. Bild: Stefan Kaiser

Grenzübergang Chiasso, 31. Mai 2013: Zöllner kontrollieren ein Auto mit Abgangsort Türkei. Im Unterboden des Fahrzeugs entdecken sie 18 Pakete mit insgesamt 16 Kilogramm Kokaingemisch als Inhalt. Der Fahrer wird festgenommen. Kurz darauf tritt ein zweiter Kurier seine Fahrt an. Er scheint mehr Glück zu haben. Am 14. August übergibt er den Koffer mit 30 Kilogramm Kokaingemisch einem heute 42-jährigen Türken aus dem Freiamt. Der macht sich damit auf den Weg nach Cham. Um es dort, wie er später sagen wird, seinem Kontakt aus Deutschland zu übergeben. Doch auf dem Weg schlägt die Zuger Polizei zu. Sie war dem Drogenring schon länger auf der Fährte (siehe Box unten).

Strafgericht verhängte hohe Strafe

Nach und nach finden dann die Prozesse gegen die Mitglieder des Rings statt. Die Ermittlungen sind zeitintensiv, da sie länderübergreifend ablaufen. Im September 2017 muss der Türke dann vors Strafgericht. Er ist geständig sieht sich aber nur als Randfigur – ein Gehilfe, aber kein Mittäter, einer der in Geldsorgen gekommen sei und sich dann von dubiosen Hintermännern aus Hamburg habe anwerben lassen, um Kurierfahrten für sie zu organisieren. Höchstens acht Jahre Haft verlangt sein Anwalt.

15 Jahre verlangt jedoch die Staatsanwältin, die ihn für einen grösseren Fisch hält. Ihm sei stets bewusst gewesen, dass es sich bei der Liefermenge um eine grosse handle, und bei der Organisation der Fahrten sei ihm eine hierarchisch hoch einzustufende Funktion zugekommen. So konnte er die Fahrer aussuchen und wann er sie losschicken wollte. Zudem sei es in seinen Telefonaten mit dem Ausland immer um nicht gerade kleine Lieferungen gegangen.

Das Strafgericht hielt ihn jedoch nicht für den grössten Fisch, denn dieser verdiene immer – und nicht nur nach erfolgreicher Lieferung, aber trotzdem für eine Person, die eine nicht unwichtige Rolle im Drogenkreislauf gespielt habe. Er wird letzten Herbst zu 12 Jahren verurteilt. Zufrieden ist er damit nicht: «Sie haben mich wie einen Drogenbaron verurteilt», sind seine letzten Worte an die Richterin.

Vor Obergericht spricht er über seine Zukunft

Am Donnerstagmorgen stand er nun vor dem Obergericht. Der Verteidiger hatte Berufung eingelegt, darauf die Staatsanwältin Anschlussberufung. Der Türke wirkt älter. Fünf Jahre ist er nun bereits in Haft. Sein Körper ist nach wie vor hager aber jetzt ist auch der Bart weg und die kurzen Haare wirken bereits leicht gräulich. Im Bostadel arbeitet er als Maler. Wenn er dann doch einmal rauskäme, würde er gerne bei seinem Bruder arbeiten, der eine Baufirma hat. Und studieren. Erst in Haft habe er erfahren, dass es Fernstudien gebe. «Was wollen Sie denn studieren?», will der Vorsitzende Oberrichter wissen. «Psychologie», antwortet er.

Die Staatsanwaltschaft nennt die Forderung der Verteidigung «einen Blödsinn».

Dass er studieren will, bleibt die einzige wirkliche Neuigkeit an der Verhandlung. Sonst ist alles beim Alten: Auf Fragen nach der Identität seines deutschen Kontakts, der den Stoff abholen sollte, reagiert er ausweichend. Auf Fragen nach der Grösse seiner Schuld gibt er weiterhin zusammengefasst an, nur ein kleiner Fisch zu sein. Sein Verteidiger fordert wieder acht Jahre. Die Staatsanwaltschaft 15 Jahre und nennt die Forderung des Verteidigers einen «Blödsinn». Und dem lieben Gericht wolle sie für die Urteilsberatung noch etwas auf den Weg geben, so die Staatsanwältin. Wenn man für so eine Tat nur für acht Jahre verurteilt werde, würde der Staat damit ein schlechtes Zeichen aussenden.

Urteil in Rekordzeit

Und nur eine Stunde nach Verhandlungsende teilte das Obergericht, welches Urteile im Normalfall erst einige Wochen nach der Verhandlung schriftlich eröffnet, das Urteil mündlich mit. Es bestätigt den Entscheid der Vorinstanz. Denn: Betrachte man die einzelnen Handlungen des Angeklagten isoliert, könnte dies schon nur Gehilfenschaft sein. Betrachte man sie aber insgesamt, nicht. Denn sowohl die Drogen- wie auch die Geldflüsse seien über ihn gegangen. Ohne ihn hätte der Drogenfluss nicht funktioniert.

Trotzdem könnte man sagen, dass es sich für den Angeklagten gelohnt hat, ans Obergericht zu gehen, denn das Strafmass wurde um ein Jahr von zwölf auf elf Jahre reduziert. Dies wiederum unter Anrechnung der bereits erfolgten Haft. Die Reduktion kam hauptsächlich zu Stande, weil das Obergericht die Delikte, etwas anders als das Strafgericht, kumuliert hat. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig, mindestens von Seiten des Angeklagten ist aber nicht mit einem Weiterzug ans Bundesgericht zu rechnen. «Zu 90 Prozent nein», sagte dessen Anwalt.

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