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Zuger Kantonsrat: Knast-Konzerte werden nicht abgeschafft

Die Häftlinge im Zuger Gefängnis Bostadel kommen weiterhin in den Genuss von Konzerten: Der Zuger Kantonsrat hat am Donnerstag entschieden, diese Veranstaltungen weiterzuführen. SVP, FDP und CVP hatten die Abschaffung gefordert.

(sda) Sie seien nicht gegen Resozialisierung, betonten die Postulanten von SVP, FDP und CVP. Aber dass Schwerkriminelle mit Rockkonzerten unterhalten würden, sei ein Affront gegenüber den Opfern.

Die Gefängnis-Konzerte in der Strafanstalt Bostadel finden seit über zehn Jahren jeweils in der Weihnachtszeit statt. Kosten für den Steuerzahler entstehen dadurch keine. Bezahlt werden die Konzerte über den Insassen-Fonds, in dem Bussgelder geäufnet werden.

Geld aus Basel

Einige fanden auch im Rahmen der «Baloise Session» statt, wurden also mit Lotteriefonds-Geldern aus Basel finanziert. Der dortige Regierungsrat genehmigte das Geld dafür.

Eine Mehrheit des Zuger Kantonsrats - darunter auch mehrere Bürgerliche - sieht in den Konzerten kein Problem und lehnte die Abschaffung ab. Der Entscheid fiel mit 40 zu 24 Stimmen.

Die SP argumentierte, dass man den Häftlingen den Aufenthalt ja keineswegs versüssen wolle, die Abschaffung dieses einen Konzerts aber gar nichts bringe. Das Gefängnis werde dadurch nicht härter, und der Kanton spare auch nichts.

Keine Partystimmung

Die ALG betonte, dass der Freiheitsentzug bereits die Bestrafung sei. Das müsse nicht noch härter gemacht werden. Die Verhältnisse im Haftalltag müssten zudem dem Leben in Freiheit angeglichen werden. Nur so hätten die Häftlinge nach ihrer Entlassung eine Chance.

Ein SVP-Kantonsrat, der ebenfalls gegen die Abschaffung der Konzerte stimmte, fragte die Initianten lakonisch, was im Bostadel denn als nächstes gestrichen werden solle, um die Häftlinge noch härter zu bestrafen. «Die Schuhe? Das Essen?»

CVP-Sicherheitsdirektor Beat Villiger ist zufrieden damit, dass die Konzerte weitergeführt werden. Man dürfe sich das nicht falsch vorstellen. Das sei kein Hotel mit Partystimmung. Aber Zug nehme die Grundsätze des Schweizerischen Strafvollzuges ernst. Und dabei sei «eine gewisse Grundachtung gegenüber der Menschenwürde» die Basis.

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