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Zug

Lockdown-Verlängerung: Im Kanton Zug müssten anerkannte Härtefälle kein weiteres Gesuch mehr stellen

Sollten die aktuellen Einschränkungen entgegen den jüngsten Signalen des Bundesrats aufrechterhalten werden, kommt es zu einer automatischen Neubeurteilung der bereits bewilligten Anträge.

Beim Kanton Zug gehen laufend Härtefallgesuche für die Zeit des zweiten Lockdowns ein. Laut einer Angabe der Finanzdirektion waren es bis am Mittwochmittag mehr als 1000 E-Mails. Der Eingang neuer Gesuche sei in den letzten Tagen «massiv» gestiegen. Das dürfte mit der Ankündigung des Finanzdirektors Heinz Tännler zusammenhängen, der neulich gegenüber unserer Zeitung sagte, dass der Kanton die Anträge neuerdings lockerer prüfe als zuvor – auch rückwirkend.

Damit kommen Firmeninhaber, denen der Staat pandemiebedingt das Geschäft schloss und deren lückenlose Gesuche um Härtefallentschädigung abgelehnt wurden, in der Wiedererwägung zum Zug. Diese Änderung der Praxis ist laut Tännler die Folge der Erhöhung der Härtefallgelder auf 10 Milliarden Franken durch den Bund, der sich darüber hinaus stärker daran beteiligt. Der Bundesrat bestätigte dieses Vorgehen am Mittwoch an seiner Pressekonferenz in Bern.

An jener wurden auch mögliche Lockerungen des Lockdowns per 1. März in Aussicht gestellt. Sollten die Massnahmen dennoch aufrechterhalten werden, müssen sich die Unternehmer, die im Kanton Zug bereits als Härtefall anerkannt sind, nicht mehr die Mühe machen, ein zweites Gesuch einzureichen. Gemäss einer Mitteilung der Finanzdirektion vom Mittwoch heisst das konkret: Die gutgeheissenen Gesuche werden automatisch nochmals auf die angepassten oder neuen Anspruchsvoraussetzungen überprüft. «Somit werden die Beiträge, in Abhängigkeit von der Verlängerungsdauer und aufgrund eines standardisierten Ansatzes, entsprechend erhöht», wird der Finanzdirektor Heinz Tännler zitiert.

Einreichung Neugesuche bis Ende April 2021 möglich

Neugesuche können gemäss geltender Verordnung bis zum 30. April 2021 eingereicht werden. Sollte es sich als nötig erweisen, würde die Frist über dieses Datum hinaus verlängert. Das Antragsformular für einen Härtefallbeitrag kann auf www.zg.ch/haertefallprogramm heruntergeladen werden. Dort finden sich auch die Kontaktdaten der Anlaufstelle für Fragen und die aktuellsten Informationen zum Härtefallprogramm. Diese werden bei Veränderungen laufend aktualisiert.

Auch bei einer Öffnung und allenfalls späterem erneuten Teil-Lockdown sei eine automatische Neubeurteilung der Gesuche und anschliessende Information der betroffenen Unternehmen über eine Beitragserhöhung vorgesehen. Denn die Entwicklung der vom Bund verordneten Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus bleibt unberechenbar. Heinz Tännler sagt dazu laut Mitteilung: «Wir haben die bisherigen Härtefallbeiträge vor dem Hintergrund eines zweimonatigen Teil-Lockdowns gewährt.»

«Wir sind bereit, die dringendste finanzielle Not der Unternehmen zu lindern», sagt Tänner weiter – und äussert unverhohlene Kritik am Vorgehen des Bundesrats:

«Mindestens so wichtig wäre aber, dass der Bund endlich Lockerungen vornimmt, damit die Menschen wieder anständig leben und arbeiten können und die Gesellschaft keine bleibenden Schäden erleidet.»

Bislang habe sich der Kanton laut eigenen Angaben gegenüber mehr als 200 Unternehmen in der Höhe von mehr als 15 Millionen Franken verpflichtet. Die ersten Tranchen dieser Unterstützungsleistungen würden voraussichtlich nächste Woche ausbezahlt.

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