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Kantonsrat

Zuger Energiegesetz ist auf gutem Weg

Das Kantonsparlament beriet – nach mehr als einem Jahr Unterbruch – die Teilrevision des Energiegesetzes. Minne herrschte zwar nicht in allen Punkten, der Konsens, dass nun eine Lösung gefunden werden muss, dominierte.

Das Energiegesetz legt den Anteil an erneuerbarer Energie beim Heizungsersatz fest.
Bild: Symbolbild: Christian Beutler/Keystone

Im Juli des letzten Jahres traktandierte der Zuger Kantonsrat die Beratung des Energiegesetzes ab. Es wurden zusätzliche Informationen verlangt. Nun, etwas mehr als ein Jahr danach, beriet das Kantonsparlament die überarbeitete Fassung des Gesetzes.

Zwar hatten fast alle Fraktionen in der Detailberatung die eine oder andere Kröte zu schlucken, das Fazit allerdings ist positiv: Der Kanton Zug verfügt mit dem teilrevidierten Energiegesetz über eine laut Kantonsrat Adrian Risi (SVP/Zug) «pragmatische und vollziehbare» Grundlage zur Förderung von Massnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen in bestehenden Gebäuden.

Gewisser Dissens in Kleinigkeiten

Bereits in der Eintretensdebatte wurde klar: Die eingelegte Denk- und Überarbeitungsphase hat sich gelohnt. Wurde im Juli 2021 noch wegen verschiedener, damals unüberbrückbarer Meinungsverschiedenheiten und fehlender Informationen die Beratung abtraktandiert, so wurde gestern der erreichte Konsens allseits gelobt.

Laut Präsident der vorberatenden Kommission, Kantonsrat Pirmin Andermatt (Mitte/Baar), bildete der Paragraf 4c des Gesetzesentwurfs das Pièce de Résistance. Tatsächlich meldeten sich dazu die meisten Sprechenden. Dieser Paragraf regelt den Ersatz des Wärmeerzeugers (Brenner, Kessel etc.) und den Anteil an nicht erneuerbarer Energie, der beim Ersatz verwendet werden darf.

Der Kanton Zug legt diesen auf 80 Prozent fest. Erfahrungen aus anderen Kantonen zeigen, dass dies genüge, um weit über 90 Prozent der Hausbesitzer zu einem totalen Umstieg auf erneuerbare Energien zu bewegen.

In der Eintretensdebatte sagten sowohl der Präsident der Staatswirtschaftskommission (Stawiko), Andreas Hausheer (Mitte/Steinhausen), wie auch Mitte-Fraktionssprecher Michael Felber, dass sich die durch eine teilerheblich erklärte Motion der Stawiko erzwungene Pause gelohnt habe. Denn: «Schliesslich haben wir jetzt eine Lösung vorliegend, mit der gefühlt alle irgendwie zufrieden sind», so Hausheer.

Verschiedene Anträge abgelehnt

Drei Anträge aus dem Kantonsrat wurden abgelehnt. Zum einen ein Antrag Anna Bieris (Mitte/Hünenberg). Sie wollte, dass im Gesetz festgeschrieben werde, dass «Neubauten und tiefgreifende Umbauten mit einer Grundinfrastruktur für das Laden von Elektrofahrzeugen auszurüsten» seien. Wobei sich der Ausbaustandard nach der Gebäudenutzung richten müsse.

Ihr hielt unter anderen Adrian Risi (SVP/Zug) entgegen, dass dieses Anliegen obsolet sei. Würden beispielsweise Mieter etwas verlangen, würde der Vermieter dieser Forderung nachkommen. Tue er dies nicht, werde er über kurz oder lang keinen Erfolg mehr haben. Zudem sei es heute Praxis, diese Grundinfrastruktur mindestens bei grösseren Bauten vorzusehen.

Abgelehnt wurde weiter ein Antrag Manuel Brandenbergs (SVP/Zug), den ganzen Paragrafen 4c zu streichen. Er begründete dies damit, dass es auch weiterhin möglich sein müsse, eine Ölheizung durch eine solche zu ersetzen. Das sei aber mit der Festlegung des Anteils an nicht erneuerbarer Energie beim Ersatz fast nicht mehr möglich. Ebenso abgelehnt wurde ein weiterer Antrag Brandenbergs, wonach der Ersatz eines Wärmeerzeugers einer Bauanzeige bedürfe.

Und schliesslich beantragte Ivo Egger (ALG/Baar), dass die Eigenenergieproduktion nicht nur bei Neubauten festgelegt sei, sondern auch auf Umbauflächen, die zusätzliche Energie benötigen, ausgedehnt werde. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt.

Es dürfte auf die zweite Lesung hin zu einem ähnlich oder gleich lautenden Antrag seitens der ALG kommen. Generell, so die übereinstimmende Meinung, habe sich der Kanton Zug zwar Zeit gelassen bei der Umsetzung. Dadurch, dass alle Gebäude und nicht nur Wohnbauten in die Pflicht genommen würden und dass es keine Technologieverbote gibt, nehme der Kanton nun wieder eine Spitzenrolle ein.

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