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Zug
Baufirma muss Handwerkern fast 120'000 Franken zahlen
Doch, sagt das Kantonsgericht: Eine Aargauer Technikfirma und ein Generalunternehmen aus Zug hatten einen Werkvertrag. Für die Zuger Gesellschaft wird der Zivilprozess jetzt richtig teuer.
Auf dem Papier ist es ziemlich einfach: Sie sind sich über die wesentlichen Punkte einig? Haben diese genügend bestimmt oder genügend bestimmbar formuliert? Sie wollen sich rechtlich binden? Und Sie haben einen Antrag abgegeben, den das Gegenüber annimmt?
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