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Zug

«Zuger Ansichten»: Submissionsgesetz zu Gunsten unseres Gewerbes

Kantonsrat Patrick Röösli zur Arbeitsvergabe unter dem Submissionsgesetz.

Aufgrund internationaler Vereinbarungen hat die öffentliche Hand im Beschaffungswesen je nach Schwellenwert und Art der Beschaffung (Lieferung/Dienstleistung/Bauaufträge) das Verfahren zu wählen. Es kann eine freihändige Vergabe (direkte Beauftragung), das Einladungsverfahren und das offene Verfahren gewählt werden. Der Schwellenwert für eine offene Ausschreibung im Bauhauptgewerbe (Baumeister, Zimmermann, etc.) beträgt 500000 Franken, im Baunebengewerbe (Spengler, Dachdecker, Schreiner, etc.) 250000 Franken. Benötigt die öffentliche Hand eine Beschaffung, welche die genannten Beträge übersteigt, hat sie eine öffentliche Ausschreibung vorzunehmen. An dieser Ausschreibung kann sich jedes mehr oder weniger qualifizierte Unternehmen beteiligen. Sofern die Eignungskriterien des Anbieters erfüllt sind, erhält das «wirtschaftlich günstigste Angebot» den Zuschlag.

Das führt zum Irrsinn, dass ausserkantonale Unternehmen Bauaufträge in unserem Kanton erhalten. Während einheimische Handwerksbetriebe ausserhalb des Kantons Ersatz-Beschaffungen tätigen müssen. Das Baugewerbe ist stark lokal orientiert. Oftmals stehen mehrere kleinere Arbeitsschritte in Etappen an. Auch für Service- und Unterhaltsarbeiten ist ein lokal ansässiges Unternehmen von Vorteil. Es macht Sinn, dass die Wege zur Baustelle kurz gehalten werden. Aufgrund zahlreicher Anbieter in der Region ist der Preiswettbewerb trotzdem intakt.

Bei einer öffentlichen Ausschreibung sehen die «Eignungskriterien» keine Bewertung von angebotenen Qualitätsstandards vor. Das führt dazu, dass unter Umständen das wirtschaftlich günstigste Angebot nicht zwingend auch hohe Qualitätsstandards anbietet. Die Kontrolle der eingeforderten Qualitätsstandards kann aufwendig werden und, weil jedes Bauvorhaben ein Unikat ist, Nachbesserungen umständlich werden.

Der Bund hat das öffentliche Beschaffungswesen revidiert und ist seit Anfang dieses Jahres in Kraft. Kern des revidierten Gesetzes ist eine Relativierung des Diktats des Billigsten. Neu sollen die Plausibilität des Angebotspreises und der nachhaltige Einsatz der Mittel gefordert werden, es soll eine Vergabekultur des Qualitätswettbewerbs entstehen. Die Verwaltung orientiert sich zur Vermeidung von juristischen Auseinandersetzungen und einhergehenden Verzögerungen lieber ganz simpel am Preis. Dieser ist eindeutig höher als oder tiefer als zu beziffern. Dabei wird mit dem Auslassen der Qualitätskriterien dem Gewerbe ein unnötiger Bärendienst geleistet.

Vor bald einem Jahr reichte «Die Mitte» im Kantonsrat ein Postulat ein. Wir fordern vom Regierungsrat griffige Vorschläge für eine Arbeitsvergabe nach dem Qualitätswettbewerb. Dabei sollen für das einheimische Gewerbe verständliche und handliche Kriterien umschrieben werden. An diesen hat sich die öffentliche Verwaltung und bei allfälligen Beschwerden das Verwaltungsgericht zu orientieren.

Der Qualitätswettbewerb unterstützt eine Arbeitsvergabe an unser qualifiziertes Handwerkgewerbe und vermeidet sinnlose längere Fahrten auf ausserkantonale Baustellen. Über die zahlreich in der Region wohnhaften Angestellten und versteuerte Unternehmen wird ein Teil der öffentlichen Investition nach dem Motto aus der Region für die Region reinvestiert. Schlussendlich können wir uns alle mit Bauwerken von eigenen Leuten, Freunden und Bekannten erstellt, einfach besser identifizieren. Deshalb setzt sich «Die Mitte» ein für eine faire Teilnahme des einheimischen Gewerbes am öffentlichen Beschaffungswesen.

Hinweis: In der Kolumne «Zuger Ansichten» äussern sich Kantonsrätinnen und Kantonsräte zu einem frei gewählten Thema. Ihre Meinung muss nicht mit jener der Redaktion übereinstimmen.

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