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Zug

«Zuger Ansichten»: Kirchen auf Gemeinwohl ausrichten

ALG-Kantonsrat Anastas Odermatt über die Verantwortung und Aufgaben der Landeskirchen.
Anastas Odermatt. (Bild: PD)

Anastas Odermatt, Kantonsrat ALG, Steinhausen

Im Kantonsrat haben wir letzthin diskutiert, ob Kirchensteuern für juristische Personen freiwillig werden sollen – was faktisch eine Abschaffung wäre. Der Vorstoss aus rechtsbürgerlichen Kreisen war offensichtlich eine Reaktion auf die aktive Beteiligung kirchlicher Kreise an der Debatte um die Konzernverantwortungsinitiative. Ich halte nichts von solch undemokratischen Strafaktionen. Vielmehr finde ich es wichtig, dass sich alle gesellschaftlichen Kräfte in der politischen Diskussion einbringen – auch Religionsgemeinschaften. Ihre Argumente dürfen dabei durchaus religiös motiviert und gefärbt, müssen aber rational und allgemein verständlich sein. Bei der Konzernverantwortungsinitiative war dies der Fall.

Die Einnahmen aus den Kirchensteuern juristischer Personen sind wichtig für die Kirchen als öffentliche Gemeinwesen – gerade im Kanton Zug mit seinem hohen Steuersubstrat. Sie finanzieren damit Leistungen, die allen zugutekommen. Sie zeigen dabei ein hohes soziales und gesellschaftliches Engagement, das gar nicht unterschätzt werden kann. Ich finde das äusserst wertvoll.

Die Kirchen sind bei uns territorial bestimmte, öffentliche Gemeinwesen. Dies legitimiert zum Einzug von Kirchensteuern. Diese Rechtsstruktur ist unter anderem Ergebnis Jahrhunderte langer und blutiger Auseinandersetzungen. Die geografische Trennung der Konfessionen und ihre feste Einbindung als Gemeinwesen trug zu jenem religiösen Frieden bei, den wir heute haben. Die Kirchen müssen sich dafür demokratisch organisieren und entsprechend Rechenschaft ablegen. Zudem stehen sie als öffentliche Gemeinwesen in der Pflicht, auf das Gemeinwohl ausgerichtet zu sein. Wir verlangen, dass sie grundsätzliche Regeln im Miteinander inklusive Akzeptanz und Toleranz gegenüber anderen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen akzeptieren. Wir fordern Frieden in religiösen Fragen – und der ist in unser aller Interesse.

Die religiösen Verhältnisse haben sich seit der Entstehung dieser Regelung im Rahmen des modernen Bundesstaates gewandelt. Waren um 1900 93 Prozent der Zuger Bevölkerung katholisch und 7 Prozent reformiert, sind heute 48 Prozent katholisch, 13 Prozent reformiert und 39 Prozent gehören keiner oder einer anderen Religionsgemeinschaft an – der Grossteil davon keiner. Als anerkannte Kirchen teilen sich die katholische und reformierte Kirche die gesamten Einnahmen aus den Kirchensteuern juristischer Personen im Verhältnis ihrer Mitglieder auf. Diese bedingungslose Aufteilung hat 1900 Sinn gemacht – heute tut sie dies nicht mehr. Die 39 Prozent ohne oder mit anderer Religionszugehörigkeit gehen auf dem Papier leer aus. Da es sich dabei mehrheitlich um Personen ohne Religionszugehörigkeit handelt, kann diese Ungerechtigkeit auch nicht mittels Anerkennung anderer Religionsgemeinschaften gelöst werden.

Luzern und Zürich haben deswegen eine Zweckbindung eingeführt. Die Einnahmen aus den Kirchensteuern für juristische Personen dürfen nicht für kultische Zwecke, sondern nur für Leistungen mit Gemeinwohlausrichtung eingesetzt werden. Davon haben auch all jene ohne Religionszugehörigkeit etwas. Die Kirchen müssten jährlich ausweisen, dass sie dies tun. Sie müssten belegen, dass sie «Gutes» tun und ihre Pflicht als am Gemeinwohl orientierte öffentliche Gemeinwesen erfüllen. Da sie das meines Erachtens schon heute tun, sollte dies kein Problem sein.

In der Kolumne «Zuger Ansichten» äussern sich Kantonsrätinnen und Kantonsräte zu einem frei gewählten Thema. Ihre Meinung muss nicht mit jener der Redaktion übereinstimmen.

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