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Zuger Altersheime: Einstufungen  werden regelmässig kontrolliert

Die Interpellation von Richard Rüegg (CVP), Mitglied des GGR, hinterfragt die Praxis von Altersheimen, ihre Bewohner in Pflegestufen einzuteilen. Dabei könnten sich die Leistungserbringer betrügerisch bereichern, argumentiert er.
In den letzten Jahren seien der Fachstelle Alter und Gesundheit bei den Alterszentren in der Stadt Zug keine ungerechtfertigten Einstufungen aufgefallen, schreibt der Stadtrat in seiner Antwort auf die Interpellation. Im Bild ist das Seniorenzentrum Neustadt zu sehen. (Bild: Werner Schelbert (Zug, 2. Oktober 2015))

Cornelia Bisch

Aufgrund mehrerer Zeitungsberichte, in denen von Betrug seitens diverser Schweizer Altersheime die Rede gewesen sei, habe er sich entschlossen, im Rahmen einer Interpellation drei Fragen an den Stadtrat zu richten, schreibt Richard Rüegg (CVP), Mitglied des Grossen Gemeinderats (GGR) der Stadt Zug. «Bewohner werden in zu hohe Pflegestufen eingeteilt, damit das Heim mit den Pensionären mehr Geld verdienen kann», erläuterte Rüegg die in den Berichten geschilderte Praxis der Heime. Er wollte nun vom Stadtrat wissen, welche Möglichkeit die Stadtverwaltung habe, diese Einstufungen zu überprüfen.

Im Kanton Zug, so die Antwort des Stadtrats, unterliege diese Kontrollfunktion der Stiftung Alterszentren Zug (AZZ), welche einen klaren, strategisch ausgerichteten Leistungsauftrag wahrnehme, und das Controlling seitens der Stadt Zug beinhalte. Mit Stadtrat Urs Raschle und Sonya Schürmann, Leiterin Personaldienst, sässen zwei städtische Vertreter im Stiftungsrat und damit im strategischen Gremium der AZZ.

«Sie gewährleisten, dass der städtische Auftrag der stationären Altersversorgung bedarfsgerecht und in hoher Qualität umgesetzt wird», schreibt der Stadtrat. Hierzu gehörten auch der Umgang mit Pflegebedarf, Pflegestufen sowie Taxen, das Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Gestaltung des Alltags. Im operativen Bereich sei die AZZ frei und entscheide im Rahmen des Leistungsauftrags.

«Taxtool» zur Berechnung der Tarife

Seit Januar 2016 werde in allen Gemeinden des Kantons Zug das «Taxtool» zur Berechnung der Tarife der Alterszentren angewendet. Dieses basiere auf dem Vollkostenprinzip und ermögliche es den Leistungserbringern, die Pensions-, Betreuungs- und Pflegetaxe sorgfältig abzugrenzen. «Die Kostentransparenz ist dadurch gegeben», so der Stadtrat.

Die eigentliche Überprüfung des Pflegebedarfs erfolge durch die Krankenversicherer bei der Vergütung der jeweiligen Rechnungen und bei Audits vor Ort bei den stationären Leistungserbringern. «In den letzten Jahren haben sich die Einschätzungen der Pflegestufen zwischen den Krankenversicherern und den Leistungserbringern angenähert, und deren Anpassung nach oben oder unten ist selten geworden», erklärt der Stadtrat.

Sorgfalt im Umgang mit den Kosten

In den letzten Jahren seien der Fachstelle Alter und Gesundheit bei den Alterszentren in der Stadt Zug keine ungerechtfertigten Einstufungen aufgefallen. Auch Reklamationen habe es keine gegeben. Es komme hingegen regelmässig zu Herabstufungen des Pflegebedarfs durch die Leistungserbringer, was nach Einschätzung der Fachstelle von Sorgfalt im Umgang mit den Kosten zeuge.

Weitere Fragen des Interpellanten bezüglich Fremdvermietung von Räumen der Alterszentren sowie der Beschäftigung der Bewohner basieren laut dem Stadtrat auf Fehlinformationen. In seinem Antwortschreiben führt er die gängige diesbezügliche Praxis der Heime Zug detailliert aus und betont mehrfach, dass die Bemühungen des Fachpersonals der Alterszentren in erster Linie dem Wohle der Bewohner dienten.

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