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Zug

Zuger SVP möchte «sachfremde Machtansammlung» im Kantonsparlament verhindern

Eine SVP-Motion möchte erreichen, dass Kantonsangestellte nicht im Parlament sitzen können.

Neben ihrem politischen Engagement gehen die meisten Parlamentarier einem anderen Beruf nach, mit dem sie ihr täglich Brot verdienen. Ihr Arbeitgeber ist nicht immer in der Privatwirtschaft zu finden, sondern auch in der öffentlichen Verwaltung. Nun hat die kantonale SVP-Fraktion die Motion zur Stärkung der Gewaltentrennung im Kanton Zug eingereicht. Demnach soll eine nichtständige Kommission beauftragt werden, dem Kantonsrat eine Verfassungsvorlage zu unterbreiten, «wonach das Personal des Kantons Zug oder das Personal von Institutionen, die mehrheitlich vom Kanton Zug beherrscht werden und mit Verwaltungsaufgaben betraut sind, nicht Mitglied des Kantonsrates sein kann», wie es in besagtem politischen Vorstoss heisst.

«Für uns ist es, salopp ausgedrückt, ein Hygienefaktor, dass eine solche Trennung auch tatsächlich durchgeführt wird», erklärt SVP-Fraktionschef Manuel Brandenberg (Zug) und fügt hinzu: «In einem kleinen Kanton ist es umso wichtiger, sachfremde Machtansammlung zu verhindern.» Brandenberg gibt ein Beispiel: «Es ist problematisch, wenn die Regierung dem Parlament eine Kreditvorlage unterbreitet und Leute darüber entscheiden, die von derselben Regierung schlussendlich den Lohn erhalten.» So könne es sein, dass Parlamentarier gegenüber dem Kanton als ihr Arbeitgeber weniger kritisch seien, führt der SVP-Fraktionschef aus. «Grundsätzlich ist es nicht gut, wenn man als Parlamentarier bei der gleichen Verwaltung angestellt ist, die man im Parlament beaufsichtigt.» In den Reihen des Kantonsratssaals sei dies zwar kein ausgesprochenes Thema, gibt Brandenberg zu. Aber: «Es liegt atmosphärisch in der Luft.»

Als Vorbild für ihren Vorstoss dient der SVP-Fraktion das Bundesparlament, denn dort sei die Unvereinbarkeit zwischen Parlamentsmandat und Abhängigkeit von der Regierung «idealtypisch umgesetzt», heisst es in der Motion. Die Fraktion zitiert dazu die betreffenden Artikel aus dem Parlamentsgesetz. So heisst es, dass das Personal der zentralen und dezentralen Bundesverwaltung nicht dem Bundesparlament angehören dürfe. Gleiches gelte etwa auch für Mitglieder der geschäftsleitenden Organe von Organisationen, bei denen dem Bund eine beherrschende Rolle zukomme.

Unvereinbarkeiten in der Verfassung erweitern

Der aktuellen Zuger Kantonsverfassung ist indes zu entnehmen: «Die Leiter der Ämter und Abteilungen gemäss Gesetz über die Organisation der Staatsverwaltung, die Personen mit staatsanwaltschaftlichen Funktionen und Gerichtsschreiber sowie der Landschreiber dürfen nicht Mitglieder des Kantonsrates, des Regierungsrates oder eines Gerichtes sein.» Es ist möglich, im Gesetz weitere Unvereinbarkeiten festzulegen. «Angesicht der Tragweite und mit Blick darauf, dass die Unvereinbarkeiten aktuell in der Verfassung aufgeführt sind, hält es die Motionärin indes für angemessen, auch die neu vorgesehenen Unvereinbarkeiten für Kantonsangestellte auf Verfassungsstufe mit obligatorischen Volksreferendum zu regeln», heisst es weiter im Vorstoss.

Des Weiteren gehe es der SVP nicht darum, mit dem Finger auf bestimmte Parlamentarier zu zeigen. «Dieser Vorstoss soll der Sache dienen und nicht auf Personen spielen», fügt Manuel Brandenberg hinzu. Um eine Vorlage auszuarbeiten, soll eine Ad-hoc-Kommission beauftragt werden. Die Motion ist für Donnerstag, 12. Dezember, zur Überweisung traktandiert.

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