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Zug

Zuger Steuersünder: Die Zahl der Selbstanzeigen ist erneut angestiegen

Die Schonfrist für Schweizer mit unversteuertem Vermögen im Ausland ist vorbei: Seit Monatsbeginn können sie mit Daten aus dem automatischen Informationsaustausch überführt werden. Auch in Zug haben deshalb mehr Personen diese Chance genutzt.
Die Zuger Steuerverwaltung wird nächstens Daten erhalten. (Bild: Maria Schmid)

Christopher Gilb

Die Zahl der Selbstanzeigen bei der Steuerverwaltung des Kantons Zug ist während der letzten Jahre kontinuierlich gestiegen. Während es im Jahr 2010 noch 104 Selbstanzeigen gab, waren es im Jahr 2017 bereits 190. Fürs laufende Jahr rechnet das kantonale Steueramt nun gar mit gesamt 250 bis 300 Selbstanzeigen. Die definitive Zahl wird jeweils erst im Januar erhoben. «Aufgrund des laufenden Tagesgeschäfts haben unsere Veranlagungsmitarbeitenden aber den Eindruck, dass die Zahl der Selbstanzeigen in den vergangenen Monaten erneut zugenommen hat», sagt der Leiter der kantonalen Steuerverwaltung, Guido Jud.

Der Hauptgrund davor dürfe der automatische Informationsaustausch (AIA) sein, so Jud weiter. Ab 2019 werden bereits rund 80 Staaten mit der Schweiz Steuerdaten austauschen. So soll die internationale Steuerhinterziehung bekämpft werden.

Erste Daten kommen in einigen Wochen

Vor einigen Wochen teilte die eidgenössische Steuerverwaltung nun mit, dass «die Kenntnis für dem automatischen Informationsaustausch unterliegende Steuerfaktoren spätestens ab dem 30. September 2018 vorausgesetzt wird». Die Schonfrist also dann beendet ist. Erste Daten sollen nun auch im Kanton Zug in den nächsten Wochen ankommen.

Auf einen Schlag wird, wie sich zeigt, deren Auswertung aber nicht verlaufen: «Bisher hat die Zuger Steuerverwaltung noch keine Daten erhalten», so Jud. «Aber die eidgenössische Steuerverwaltung hat erste Daten aus dem Ausland erhalten, die sie nun laufend aufbereitet und anschliessend den einzelnen Kantonen zugänglich machen wird.» Er rechne damit, dass die kantonale Steuerverwaltung nun in den kommenden Wochen Zugang zu ersten «Zuger» Daten erhalte.

Die Auswertung werde man pragmatisch angehen. «Wir haben einen unserer Veranlagungsspezialisten damit beauftragt, die Daten zu sichten, sobald sie bei uns eingehen, und erste Stichproben-Abgleiche mit Steuerdossiers zu machen», so Jud.

Es könne sein, dass festgestellten Differenzen dann sofort nachgegangen werde oder aber, dass damit zugewartet werde, bis die nächste Steuererklärung beispielsweise im Frühling 2019 eingehe. Diese erlaube dann eine vertiefte Prüfung der Gesamtsituation der betreffenden Person.

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