notifications
Zug

Zuger Standesinitiative von Nationalrat gutgeheissen

Die Kantone Zug und Uri haben mit Standesinitiativen Erfolg gehabt. Der Nationalrat spricht sich gegen Einschränkungen bei Wahlverfahren für Behörden aus.
Der Nationalrat (im Bild) lässt den Kantonen freie Hand bei ihren Wahlverfahren für die Behörden. (Bild: Keystone/Gaetan Bally)

Harry Ziegler/sda

Die Kantone sollen bei der Festlegung der Wahlverfahren für ihre Behörden frei sein. Das hat der Nationalrat Anfang dieser Woche beschlossen. Der Rat stellt sich damit zum zweiten Mal gegen die vorberatende Kommission. Diese wollte ursprünglich gar nicht auf die Frage eintreten, wurde jedoch in der Herbstsession vom Nationalrat überstimmt.

In der Sitzung vom Montag, 10. Dezember, beantragte die Kommission dem Rat den Satz aus der Vorlage zu streichen, wonach die Kantone in der Festlegung der Wahlkreise und spezieller Wahlrechtsregelungen frei sind. Die Kantone sollen aber frei sein in der Ausgestaltung des Verfahrens nach dem Grundsatz des Majorzes, des Proporzes oder einem Mischsystem.

Kommissionsminderheit gestützt

Der Vorschlag sei ein Kompromiss zwischen dem Anspruch nach Rechts- und Stimmgleichheit und der Souveränität der Kantone, argumentierte Cédric Wermuth (SP/AG) im Namen der Kommission. Damit werde die bisherige Rechtsauslegung des Bundesgerichts übernommen. Das lehnte eine Minderheit in der Kommission ab. Die Festlegung der Wahlkreise sei einer der wesentlichen Pfeiler des Föderalismus, betonte Gerhard Pfister (CVP/ZG). Die Souveränität der Kantone dürfe in dieser Frage nicht angetastet werden. Der Zuger Nationalrat bezeichnete den Vorschlag der Kommissionsmehrheit als «eine Art Schlaumeiertrick», wie aus dem provisorischen amtlichen Protokoll der Sitzung zu entnehmen ist.

Da nämlich National- wie Ständerat auf die Vorlage eingetreten sind, bedeute dies, dass beide Kammern die die Freiheit und Souveränität der Kantone belassen wollen. «Der Nationalrat wäre inkonsequent, wenn er jetzt der Mehrheit folgte, der gleichen Mehrheit übrigens, die auf die Vorlage gar nicht eintreten wollte.» Der Nationalrat folgte dieser Argumentation und lehnte die Einschränkung mit 104 zu 83 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. Damit ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmung. Nimmt es auch diese Hürde, wird das Volk das letzte Wort haben, weil es sich um eine Verfassungsänderung handelt.

Das Bundesgericht mischte mit

Die Änderung geht auf Standesinitiativen der Kantone Zug («Wiederherstellung der Souveränität der Kantone bei Wahlfragen») und Uri («Souveränität bei Wahlfragen)»zurück. Ziel ist es, den Kantonen mehr Freiheit einzuräumen beim Verfahren zur Wahl ihrer Behörden. Das Bundesgericht hatte die Anforderungen ans Wahlsystem in den letzten Jahren immer mehr präzisiert. Grundsätzlich legt es Wert darauf, dass die Stimmen aller Wählerinnen und Wähler in gleicher Weise zum Wahlergebnis beitragen und bei der Mandatsverteilung berücksichtigt werden. Unter dem Titel «Proporzwahlrecht» sollen nicht faktische Majorzwahlen durchgeführt werden dürfen.

In mehreren Urteilen hat das Bundesgericht daher festgehalten, dass keine Wahlkreise zulässig sind, in denen es für ein Mandat mehr als 10 Prozent der Stimmen braucht. In jedem Wahlkreis müssen somit mindestens 9 Sitze vergeben werden.

Kommentare (0)