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Zug

Versicherung um ihr Geld gebracht: Fitnesstrainer zu Busse verurteilt

Die Zuger Strafverfolgungsbehörden bestrafen einen 36-jährigen Schweizer, weil er ein Laufband verkaufte, ohne das zu dürfen.

Mit anonymen Bewertungen im Internet sollte man bekanntlich vorsichtig sein. Nicht jede schlechte Rezension muss der Wahrheit entsprechen und so gibt es keine Garantie, dass der Betreiber eines Fitnessstudios im Kanton Zug dem User tatsächlich noch 500 Franken schuldet, wie dieser auf Google behauptet.

Wenn allerdings zusätzlich ein Strafbefehl wegen eines Vermögensdelikts vorliegt, dann sind das schon deutliche Indizien, dass es mit der Zahlungsmoral des 36-jährigen Schweizers nicht zum Besten steht. Wegen Verfügung über mit Beschlag belegte Vermögenswerte, auch bekannt als Verstrickungsbruch, verurteilt die Zuger Staatsanwaltschaft den Fitnesstrainer zu 16 Tagessätzen bedingter Geldstrafe von 30 Franken und zu 120 Franken Busse.

Ausser dem Laufband fanden die Beamten nichts Verwertbares

Obwohl ein Zuger Betreibungsamt ein Laufband im Wert von 6000 Franken gepfändet hatte, verkaufte es der Studioinhaber, bevor es verwertet werden konnte. Damit sei der Gläubigerin, einer grossen Schweizer Versicherung, fast 900 Franken Schaden entstanden, schreibt die Staatsanwaltschaft im Strafbefehl, der unlängst öffentlich auflag.

Statt ihr Geld zu bekommen, erhielt sie lediglich einen Verlustschein. Denn ausser dem Laufband fanden die Betreibungsbeamten nichts anderes, das man hätte verwerten können.

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