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Zug

Zuger Regierung weist Stimmrechtsbeschwerde aus Neuheim ab

Für den Regierungsrat ist klar, dass es weder bei der Vorbereitung noch bei der Durchführung der Abstimmung zum Bebauungsplan «Im Blatt» vom vergangenen September Unregelmässigkeiten gegeben hat. Der Beschwerdeführer spricht von Willkür und überlegt sich einen Weiterzug.
Die Terrassensiedlung «Im Blatt» wurde zwischen 1974 und 1983 gebaut. (Bild: Stefan Kaiser (Neuheim, 31. August 2020))

Rahel Hug

Am 27. September 2020 stimmte die Gemeinde Neuheim an der Urne über den Bebauungsplan «Im Blatt» ab. Damit wurde die gleichnamige, zwischen 1974 und 1983 vom bekannten Architekten Fritz Stucky erstellte Terrassensiedlung in einen Bebauungsplan überführt. Die Stimmbevölkerung nahm die Vorlage mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 81 Prozent an, die Stimmbeteiligung lag bei 58,4 Prozent.

Der Bebauungsplan bezweckt im Wesentlichen den Erhalt der einheitlichen Siedlungstypologie der Terrassenhäuser, eine gute ortsbauliche Einordnung der Haupt- und Anbauten sowie eine verbindliche und detaillierte Regelung bisher erfolgter und künftiger baulicher Anpassungen. Zudem soll mit dem Bebauungsplan für alle Eigentümerinnen und Eigentümer Rechtssicherheit geschaffen werden.

Informationen waren sachbezogen und ausgewogen

Hugo Räber, einer der Hauseigentümer der Siedlung, ging rechtlich gegen die Abstimmung vor. In seiner bereits im Vorfeld des Urnengangs eingereichten Stimmrechtsbeschwerde machte er zusammengefasst geltend, die dem Volk unterbreitete Vorlage weiche in wesentlichen Punkten von dem ab, was knapp zwei Jahre vor dem Urnengang öffentlich aufgelegt wurde.

Dies trifft laut dem Regierungsrat nicht zu, wie die zuständige Direktion des Innern am Freitag mitteilte. «Die Stimmbevölkerung von Neuheim konnte ihre politische Entscheidung gestützt auf einen gesetzeskonformen Prozess der Meinungsbildung treffen», heisst es. Die vom Gemeinderat zur Verfügung gestellten Informationen waren gemäss Medienmitteilung «sachbezogen, ausgewogen und korrekt».

Regierung tritt auf Anträge nicht ein

Was die vom Beschwerdeführer sinngemäss geforderte Änderung des Zonenplans und des Bebauungsplans angeht, tritt die Regierung auf diese Anträge der Beschwerde nicht ein. Denn im Verfahren der Stimmrechtsbeschwerde können nur abstimmungsrechtliche Mängel geltend gemacht werden. Gegen den Entscheid der Zuger Regierung kann innert 30 Tagen Beschwerde beim Verwaltungsgericht erhoben werden.

Hugo Räber, der seit 1975 in einem der ersten Häuser der Siedlung wohnt, zeigt sich auf Anfrage gar nicht erfreut. «Ich habe im Sinn, die Beschwerde weiterzuziehen, entschieden habe ich aber noch nicht definitiv», sagt er. Der Entscheid sei für ihn willkürlich. «Ich bin nach wie vor überzeugt, dass es nicht rechtens ist, dass der Gemeinderat den Grundeigentümern und der Bevölkerung unterschiedliche Varianten der Pläne unterbreitet hat.» Dies, so Räber, «ohne die Differenz eindeutig zu begründen oder zu sagen, dass die Wiedereinzonung mit der nächsten Zonenplanrevision erfolgen wird».

Konkret geht es um das Land zwischen seinem Haus und dem angrenzenden Herrenwald. Dieses liegt gemäss dem Bebauungsplan in der Landwirtschaftszone. Das war bei einem der Pläne, die vor rund zwei Jahren öffentlich auflagen, anders, wie er belegen kann.

Der Neuheimer Gemeindepräsident Daniel Schillig erklärte im vergangenen Herbst gegenüber unserer Zeitung, dass das an den Herrenwald angrenzende Land der Überbauung «Im Blatt» bei der Auflage der Pläne im November 2018 lediglich als «potenzielles zusätzliches Bauland» vorgesehen war. Es liege «seit Jahrzehnten» in der Landwirtschaftszone. Daniel Schillig war am Freitagnachmittag für eine Stellungnahme telefonisch nicht zu erreichen.

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