notifications
Zug

Zuger Regierung unterstützt Härtefälle mit weiteren Millionen

Der Bundesrat hat im letzten Dezember nochmals 200 Millionen Franken zur finanziellen Hilfe an Unternehmen bereitgestellt. Davon gehen über 4 Millionen an den Kanton Zug. Noch diesen Monat sollen Hilfsgelder fliessen.
Auch Fitnesscenter (im Bild das «Crossfit Zug») darben. (Bild: Maria Schmid, (Hünenberg, 19. April 2021))

Harry Ziegler

Am kommenden Dienstag, 18. Januar, wird der Zuger Regierungsrat über die Verwendung der zweiten Tranche der Bundesratsreserve zur Linderung von Covid-19-Härtefällen entscheiden. Der Bundesrat hat im vergangenen Dezember zusätzlich 200 Millionen Franken aus seiner Reserve freigegeben. Dies um die Kantone beim Abschluss des Härtefallprogramms 2021 zu unterstützen.

Dem Kanton Zug stehen aus der zweiten Tranche 2,21 Prozent, also 4,42 Millionen Franken zu. Zusammen mit den bisherigen Beträgen des Bundes von 6,63 Millionen erhöht sich der Zug zustehende Betrag auf 11,05 Millionen Franken, die auf Gesuch hin ausbezahlt werden können. Die Finanzdirektion hat im vergangenen Dezember die Unternehmen per E-Mail auf die Gesuchsmöglichkeit aufmerksam gemacht. «Eingegangen sind seit Dezember insgesamt 222 Gesuche, davon genehmigt werden voraussichtlich rund 100», erklärt Finanzdirektor Heinz Tännler auf Anfrage.

Die Frist zur Einreichung von Gesuchen um Unterstützung aus der zweiten Tranche der Bundesratsreserve ist am Montag, 10. Januar, abgelaufen. Die meisten Gesuche stammen aus den Bereichen Gastronomie und Hotellerie, der Reisebranche und Eventbranche sowie Fitness und Sport. Es werden laut Finanzdirektor Tännler nur nicht rückzahlbare Beiträge gewährt.

Es dürften die gleichen Branchen sein

Profitiert haben laut Tännler von der ersten Tranche der Bundesratsreserve vor allem Fälle, bei denen der durch Bundesrecht definierte maximale Umsatzanteil nicht ausreichte, um den Härtefall abzudecken. Zudem finanzierte der Kanton Hilfen für im Jahr 2020 gegründete Unternehmen, die gemäss Gesetz zwar anspruchsberechtigt waren, vom Bund jedoch nicht mitfinanziert wurden.

Mit der zweiten Tranche nun sollen Branchen unterstützt werden, die nicht in vollem Umfang oder nur stark verzögert von der wirtschaftlichen Erholung sowie der Lockerungen der Massnahmen profitieren können. Es dürfte sich hierbei um dieselben Branchen – Gastronomie und Hotellerie, Reisebranche, Eventbranche sowie Fitness und Sport – handeln, die auch aus der ersten Tranche unterstützt worden sind. Eine Einschränkung allerdings gibt es. Gemäss Heinz Tännler werden nur Unternehmungen mit einem Jahresumsatz von weniger als 5 Millionen Franken unterstützt. Darüber ist ausschliesslich der Bund zuständig.

Selbstdeklaration durch die Unternehmen

Um die Unternehmen schnell unterstützen zu können, setzt die Finanzdirektion bei den Anträgen auf die Selbstdeklaration. «Die Unternehmen mussten ein Standard-Excel-Formular ausfüllen und beispielsweise die Umsätze Juni–Dezember 2021 melden sowie Angaben zum Geschäftsverlauf im zweiten Halbjahr 2021 machen», erläutert Tännler. Sie mussten überdies ausführen, «weshalb und in welchen Kundengruppen die grössten Covid-19-bedingten Umsatzeinbussen zu verzeichnen waren».

Die Beiträge aus der zweiten Tranche der Bundesratsreserve werden – unter Vorbehalt des regierungsrätlichen Entscheids – noch diesen Monat ausgerichtet. Der Bund hat im Übrigen bereits eine Stellungnahme der Kantone für das Härtefallprogramm 2022 angefordert. Die Mittel zur finanziellen Unterstützung betroffener Unternehmen dürften vor dem aktuellen Hintergrund für das erste Halbjahr 2022 wohl weiterhin nötig sein.

Kommentare (0)