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Zug

Zuger machen mit bei Plattform für E-Dossiers

Bis in zwei Jahren müssen Patientendaten elektronisch erfasst werden. Damit die Sicherheit gewährleistet ist, schliessen sich Leistungserbringer an eine Stammesgemeinschaft an. Zug geht dabei in dieselbe Richtung wie Bern und Zürich.

Digitales Tablet statt Aktenordner: Die Patientendaten sollen künftig elektronisch erfasst werden und allen Behandelnden sowie den Patientinnen und Patienten selbst unabhängig von Ort und Zeit zugänglich sein. Das verlangt das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPD), das seit April 2017 gilt (siehe Box). Bis im Frühling 2020 haben die Leistungserbringer Zeit, das Gesetz umzusetzen. Im Kanton Zug ist man diesem Ziel nun einen Schritt näher.

Dabei verfolgen alle Leistungserbringer und der Kanton die gleiche Richtung: «Der Kanton Zug beteiligt sich an der von den Kantonen Zürich und Bern getragenen Cantosana AG, der Trägerorganisation der Stammgemeinschaft Axsana AG», heisst es in einer Mitteilung, die gemeinsam von Gesundheitsdirektor Martin Pfister, Spitaldirektor Matthias Winistörfer, Peter ­Gerritsen, Präsident der Ärzte­gesellschaft des Kantons Zug und Andreas Lengen, Projektleiter eHealth der Hirslanden AG, verschickt wurde. Als Nächstes wird die IT-Infrastruktur der Stammgemeinschaft gemäss dem Bundesgesetz weiter aufgebaut und ab 2020 betrieben.

Der Kanton wird Aktionär

Eigentümer der Axsana AG sind über die Cantosana AG zu 50 Prozent die öffentliche Hand und über den Trägerverein XAD zu 50 Prozent die Leistungserbringerverbände. Auch der Kanton Zug wird sich als Miteigentümer an der Cantosana AG beteiligen. Die Zuger Leistungsbringer – angefangen von Apotheken, über Altersheime und Spitäler, bis hin zur Spitex – werden von dieser Beteiligung durch bessere Konditionen profitieren. Die technischen Anforderungen für den Aufbau einer Stammgemeinschaft sind hoch, da die Daten der Patienten besonders gut geschützt werden müssen. Da es sich um eine wichtige und notwendige neue Infrastruktur im schweizerischen Gesundheitswesen handelt, beteiligt sich der Kanton mit einer Anschubfinanzierung am Aufbau der technischen Plattform. «Die Leistungserbringer schliessen sich dann dieser Plattform an und bezahlen dafür Gebühren», erklärt Gesundheitsdirektor Martin Pfister auf Nachfrage. «Zug ist der erste Zentralschweizer Kanton, der sich nun offiziell einem bestehenden System anschliesst», so Pfister. Er hofft, dass sich weitere Kantone dazu entscheiden. Kooperationen seien für alle von Vorteil, für die Leistungserbringer, die öffentliche Hand und die Bevölkerung.

Arbeitsgruppe ist seit 2016 aktiv

Dass in Zug alle Leistungserbringer an einem Strang ziehen, darauf sei er stolz, sagt der Gesundheitsdirektor. Dies sei nicht selbstverständlich, da die ambulanten Leistungserbringer, allen voran die Ärzteschaft, nicht zu einer Teilnahme verpflichtet seien. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretungen der Leistungserbringer sowie des Kantons habe seit 2016 verschiedene Anschlussoptionen an EPD-Gemeinschaften geprüft. «Der Entscheid, der jetzt präsentiert werden kann, bedeutet für uns ein Meilenstein. Daran haben wir lange gearbeitet», freut sich Pfister.

Im Zentrum gestanden sei die Erfüllung der gesetzlichen Pflicht mit einer tragbaren Lösung. Für die Bevölkerung die Möglichkeit, ihr eigenes elektronisches Patientendossier eröffnen zu können und für den Kanton die Erhöhung der Qualität bei der Patientenbehandlung sowie grundsätzlich die Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen.

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