Im Inventar der schützenswerten Denkmäler sind Objekte festgehalten, für die eine sogenannte Schutzvermutung besteht, die aber nicht unter Denkmalschutz stehen. Sinn und Zweck der Revision ist es, das bisher lückenhafte Inventar in sämtlichen Zuger Gemeinden zu vervollständigen, Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen und schützenswerte Denkmäler «auf dem Radar» zu haben, falls diese umgebaut oder saniert werden oder ihnen der Abriss droht, teilt die Direktion des Innern mit. Das vollständige Inventar ist zudem eine wichtige Planungsgrundlage für die anstehende Zonenplanrevision in den Gemeinden. «Das Ziel, die Inventarisierung bis Ende 2018 abzuschliessen, haben wir erreicht», so Frau Landammann Manuela Weichelt.
Informationsanlässe und aktuelle Statistiken
Involviert in den Prozess waren das Amt für Denkmalpflege und Archäologie, die Gemeinden und die kantonale Denkmalkommission. In den einzelnen Gemeinden fanden jeweils Informationsanlässe für Eigentümerinnen und Eigentümer statt. Die Veranstaltungen nutzte die Direktion des Innern, um die aktuelle Gesetzeslage zu erläutern, Verfahren zu erklären, Fragen zur Aufnahme bzw. Entlassung aus dem Inventar zu beantworten sowie aufzuzeigen, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit ein Objekt ins Inventar der schützenswerten Denkmäler aufgenommen wird.
Die gegenwärtige Revision berücksichtigt Bauten, die bis 1975 erstellt wurden. Das kantonale Denkmalschutzgesetz schreibt vor, dass die Gemeinden die kantonale Denkmalpflege zur Stellungnahme einladen, bevor Baubewilligungen für Bauvorhaben an inventarisierten Liegenschaften erteilt werden. Ausgehend vom gesamten Gebäudebestand gelten im Kanton Zug heute im Durchschnitt 6 Prozent der Bauten als schützenswert. Je nach Gemeinde schwankt diese Zahl zwischen 2,7 Prozent (Walchwil) und 12,7 Prozent (Stadt Zug). Gut 2 Prozent der Bauten stehen im Durchschnitt unter Denkmalschutz. Diese Zahl schwankt zwischen 0,8 Prozent (Steinhausen) und 4,5 Prozent (Stadt Zug), steht in der Mitteilung weiter.
Engagierte Gemeinden - Thema wird ernst genommen
«Ein grosser Dank geht an die Gemeinden», so Frau Landammann Weichelt. Sie haben sich engagiert am Prozess beteiligt, teilweise sogar Arbeitsgruppen gebildet und dem Kanton Informationen über historisch wertvolle Bauten geliefert, die in die Bewertung eingeflossen sind. Zudem fanden im Rahmen der Revision wichtige, teils auch kontroverse Diskussionen über Denkmal- und Ortsbildschutz statt. «Nicht überall herrschte Einigkeit, aber diese Auseinandersetzung zeigte, dass das Thema ernst genommen wird», so Weichelt. Hohe Bodenpreise und Renditeerwartungen, das grosse Bevölkerungswachstum und die Verdichtung sind Faktoren, die dazu führen, dass Baudenkmäler zunehmend unter Druck geraten.
Das kantonale Geoportal zugmap.ch liefert eine detaillierte Übersicht, wo inventarisierte und geschützte Objekte stehen bzw. wo sich die Ortsbildschutzzonen innerhalb der Gemeinden befinden. Über jedes inventarisierte bzw. denkmalgeschützte Objekt gibt es eine Art Steckbrief zum Downloaden. Dieser beschreibt, welche historischen und architektonischen Besonderheiten das Objekt vorweist und enthält eine Würdigung der Bauten. (haz/PD)
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