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Zug

Wenn Rinderfett in einem Dorfbach im Kanton Zug zu blumenkohlartigen Klumpen wird

Weil er sich bei den Behörden nicht meldete, ist ein Landi-Mitarbeiter im Kanton Zug verurteilt worden.

Über drei Tonnen Fettklumpen mussten im Juli vor zwei Jahren aus dem Dorfbach einer Zuger Gemeinde entfernt werden. Der hierfür Verantwortliche ist nun mittels Strafbefehl schuldig gesprochen worden.

Das Fett stammte aus dem Rinderfetttank einer Landi. Der Tank war einige Jahre zuvor auf dem Dach des Detailhändlers installiert worden. Obwohl Rinderfett Wasser gefährden kann, war weder das Amt für Umweltschutz informiert noch Schutzmassnahmen ergriffen worden. Gemäss dem Strafbefehl wäre insbesondere ein Auslaufschutz nötig gewesen. Der nun schuldig gesprochene Mann war verantwortlich für das besagte Projekt.

Tank ist undicht: Fett läuft aus

Bereits ungefähr ein Jahr, nach dem der Tank auf dem Dach der Landi in Betrieb genommen worden war, war eine kleinere Menge des Fetts aus einer undichten Luke des Tanks gedrungen und auf das Gebäudedach geflossen. Laut Strafbefehl wurde damals die Luke durch eine Spezialfirma repariert. Behörden wurden jedoch nicht informiert.

Im Juli 2018 floss erneut Fett aus dem Tank. Diesmal war es wesentlich mehr. Im Strafbefehl ist von rund zwei Kubikmetern Fett die Rede – also rund 2000 Liter. Das flüssige Fett lief vom Dach der Landi über die Regenrinnen der Dachentwässerung in die Meteorschächte und von dort in den Dorfbach. Dort verfestigte sich das Rinderfett zu «blumenkohlartigen Klumpen», so die Zuger Staatsanwaltschaft. Der betroffene Bach wurde damit stark verunreinigt.

Die Verantwortlichen der Landi bemerkten zwar den Schaden – meldeten diesen aber nicht den zuständigen Behörden. Sie boten eine Kanalreinigungsfirma auf, welche das Fett aus den Meteorschächten abpumpen sollte. Es sei aber nicht überprüft worden, ob die Reinigungsfirma sämtliches Rinderfett entfernen konnte, heisst es im Strafbefehl weiter.

Aufgeflogen war die Sache, als es am Morgen nach dem Vorfall kurz aber heftig regnete und das nicht abgepumpte Rinderfett in den Dorfbach geschwemmt wurde. Dort verklumpte es ebenfalls. Dies wurde von Drittpersonen den Behörden gemeldet.

Frühzeitige Meldung hätte Schaden gemindert

Die Staatsanwaltschaft kommt im Strafbefehl zum Schluss, dass die Verunreinigung des Dorfbaches ohne weiteres voraussehbar war. Zudem hätte zumindest ein Teil der Verschmutzung des Bachs verhindert werden können, hätten die Verantwortlichen spätestens nach dem zweiten, grösseren Vorfall gleich auch die Behörden informiert und nicht nur die Kanalreinigungsfirma aufgeboten.

Der Projektleiter und Zuständige für diesen Tank ist nun mit einer Geldstrafe von rund 10000 Franken sowie einer Busse von 1200 Franken bestraft worden.

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