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Zug

Ist der Einsatz von Sozialdetektiven ein Schritt in Richtung Überwachungsstaat?

Harry Ziegler, Chefredaktor der Zuger Zeitung, über den Entscheid des Kantonsrats, eine gesetzliche Grundlage für die Observation von Sozialhilfebezügern zu schaffen.
Harry Ziegler, Chefredaktor Zuger Zeitung

Harry Ziegler

Der Zuger Kantonsrat hat am Donnerstag entschieden: Es soll die gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Sozialdetektiven geschaffen werden. Damit würde den Gemeinden die Observation von Sozialhilfebezügern ermöglicht. Bei der nationalen Abstimmung im November des letzten Jahres stimmte der Kanton Zug der Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die Überwachung von (IV-)Versicherten zu. Deutlich, mit fast 75 Prozent Ja-Stimmen-Anteil.

In der Kantonsratsdebatte waren die Alter­native-die Grünen (ALG) und die SP gegen die Einführung von Sozialdetektiven im Kanton Zug. Die ALG beispielsweise sprach von einem generellen Misstrauen gegenüber Sozialhilfebezügern. Die bestehenden Kontrollmechanismen der Sozialämter seien ausreichend. Die SP äusserte Zweifel an der Verhältnismässigkeit. Deshalb genüge der Gemeindeentscheid zur Observation allein nicht, zwingend müsse auch ein Gericht Überwachungen genehmigen.

Klar ist: Gegen Betrug, egal in welchem Bereich, muss konsequent vorgegangen werden. Die Frage nach Kosten und Nutzen des Einsatzes von Sozialdetektiven auf Gemeinde- oder Kantonsebene hätte vor dem Schaffen neuer gesetzlicher Grundlagen beantwortet werden müssen. Im Bericht des Regierungsrats steht aber nichts davon, wie auch davon, ob Sozialhilfebetrug im Kanton ein gravierendes Problem ist oder nicht.

Mit den gesetzlichen Grundlagen kommt nun die Möglichkeit der verdeckten Überwachung von Staates wegen – auch in Zug. Was bedenklich ist. Die Gefahr besteht, dass die Hemmschwelle für weitere staatliche Überwachungen sinkt. Was kommt wohl als nächstes?

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