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Zug

Wann ist ein Verein relevant?

Die Gemeinde Steinhausen hat die Richtlinien zur Förderung von Vereinen erlassen. Darin ist festgelegt, wer überhaupt noch Anspruch auf Unterstützung in Form von Geld oder Räumlichkeiten hat. Die Anwendung der Kriterien ist heikel.
Der Gemeindesaal am Tag der Eröffnung. (Bild: Stefan Kaiser (Steinhausen))

Raphael Biermayr

In Steinhausen gilt seit Anfang September eine Art «Inländervorrang». Dieser bezieht sich auf finanzielle Zuwendung an Vereine seitens der Gemeinde sowie die – in der Regel kostenlose – Zurverfügungstellung von gemeindeeigenen Gebäuden wie etwa dem Saal, Schulküchen oder Turnhallen an jene. In den überarbeiteten Richtlinien zur Vereinsförderung ist neuerdings mit mehreren detaillierten Punkten definiert, wer überhaupt Anspruch darauf erheben darf.

Es sind dies Vereine:

  • in denen mehr als 50 Prozent der Mitglieder in Steinhausen wohnen
  • die von «relevantem öffentlichem Interesse» für Steinhausen sind
  • die für alle Einwohner Steinhausens frei zugänglich sind
  • die bereit sind, einen öffentlichen Anlass durchzuführen bzw. an einem solchen mitzuhelfen

Nur, wer alle diese Punkt erfüllt, darf einen Antrag um Unterstützung an die Gemeinde stellen. Explizit davon ausgenommen sind kommerziell ausgerichtete Gruppierungen sowie Vereine, die nur gegründet wurden, um von Unterstützungsangeboten zu profitieren, oder zu diesem Zweck ihren Sitz nach Steinhausen verlegen. Gerade Letzteres könnte auf das zugrundeliegende Problem hindeuten: Die Knappheit an Angeboten vor dem Hintergrund einer immer grösseren Bevölkerung im Kanton führt zu «Raum-Tourismus» über die Gemeindegrenzen hinweg.

Der Gemeindesaal wird oft nachgefragt

Den Ausschlag zur Verschärfung der Richtlinien in Steinhausen hätte aber nicht ein dringender Handlungsbedarf wegen allgemeiner Platznot gegeben, sagt die Steinhauser Gemeindepräsidentin Barbara Hofstetter (CVP). Sie ist die Folge eines Reglement-Dominos. Denn für den im Herbst 2017 eröffneten Gemeindesaal musste die Gemeinde ein Benützungsreglement ausarbeiten und anschliessend die Richtlinien für die Benützung von öffentlichen Anlagen anpassen. Im Zuge dieser Änderungen hätte man auch die Vereinsförderungs-Vorgaben überarbeitet. Denn gerade der Saal sei stark nachgefragt – auch von auswärtigen Interessenten. «Dass gemeindliche Einrichtungen kostenlos von Vereinen genutzt werden, die nichts mit Steinhausen zu tun haben, ist bestimmt nicht im Sinn der Steuerzahler», ist Hofstetter überzeugt.

Doch die Anwendung der Kriterien ist heikel. Nach welchen objektiven Punkten bemisst sich etwa ein «relevantes öffentliches Interesse»? Oder was ist zum Beispiel mit einem kleinen Verein, in dem Mitglieder, die in Steinhausen aufgewachsen und die mit der Gemeinde verbunden sind, wegziehen, und der deshalb unter die 50-Prozent-Limite fällt? «Letztlich ist es eine Frage des gesunden Menschenverstands», relativiert Hofstetter, die Ende Jahr aus dem Gemeinderat zurücktreten und auch dieses Dossier weitergeben wird. Sie rechne nicht damit, dass sich für viele Vereine etwas ändern würde.

Im Gegensatz zur letzten Überarbeitung der Richtlinien im Jahr 2008 hat der Gemeinderat diesmal auf eine Vernehmlassung bei den Vereinen verzichtet. Hofstetter sagt, dass sie nahe an diesen sei und deren Bedürfnisse mitkriege. Bislang hätte sie keine Reaktionen auf die verschärften Richtlinien erhalten. «Spätestens an der Vereinspräsidentenkonferenz im November würde ich hören, wenn sich jemand beklagen würde», weiss sie.

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