notifications
Zug

Vor 150 Jahren: Zugs erste nationale Grossveranstaltung

Genau 150 Jahre vor dem Esaf hat Zug schon mal bewiesen, dass es als kleiner Kanton logistische Meisterleistungen zu erbringen imstande ist: Das Eidgenössische Schützenfest 1869 verlief glänzend – abgesehen von einem nervenaufreibenden Streit mit den St. Galler Kameraden.
Eine (idealisierte) kolorierte Lithographie vom Festgelände. Dem pavillonförmigen Gabentempel wird grosse Bedeutung beigemessen. Rechts davon das Festgebäude für 3000 Personen. Im Vordergrund das Schiessstandsgebäude. Im Hintergrund mittig ist der alte Bahnhof von Zug angedeutet. (Bild: Archiv Oskar Rickenbacher)
Aufwendig gestaltete Speisekarte. (Bild: Archiv Oskar Rickenbacher)

Andreas Faessler

Andreas Faessler

In der Geschichte des Kantons war das Eidgenössische Schwing- und Älplerfeste (Esaf) 2019 eines von sehr wenigen nationalen Megaereignissen, die jemals in Zug stattgefunden haben. Ein zweiter, in seiner Bedeutung und Ausstrahlung vergleichbarer Grossanlass, für den Zug veranstaltender Gastgeberkanton war, liegt genau 150 Jahre zurück. Im Sommer 1869 war Zug zum ersten und bisher einzigen Mal Schauplatz des traditionsreichen Eidgenössischen Schützenfestes, welches anno 1824 in Aarau zum ersten Mal ausgetragen worden war und noch heute Fixpunkt im Schweizer Festkalender ist.

Erfolglose Bewerbungen

Mit dem Gedanken, Veranstalter des gesellschaftlichen Grossereignisses zu sein, hatte man in Zug bereits seit Mitte der 1840er-Jahren geliebäugelt. Wiederholte Bewerbungen aber waren erfolglos. Einmal entschied das Los gegen Zug, ein andermal verzichtete man aus Rücksicht auf den Wunsch eines Mitbewerberkantons, das Fest mit einem regionalen Gedenktag zu verbinden. Ein dritter Anlauf scheiterte abermals, weil das Los auf einen anderen Kanton fiel. Dann aber endlich lag Zug aus statuarischen Gründen im Vorteil. Im September 1867 entschied sich der Rat deshalb für eine vierte Bewerbung. Und endlich: Am 5. Januar 1868 wurde in Schwyz, wo das Zentralkomitee des Schweizerischen Schützenvereins seinen Sitz hatte, entschieden, dass der Kanton Zug das 24. Eidgenössische Schützenfest vom 9. bis 22. Juli 1869 austragen wird.

Dann ging alles Schlag auf Schlag, wie aus ausführlichen historischen Medienberichten hervorgeht. Innert Kürze waren sämtliche Komitees gebildet, Festaktien im Wert von 150 000 Franken gezeichnet, das Festgelände gepachtet, Baupläne erstellt, Verträge abgeschlossen, die Sammlung von Ehrengaben ins Rollen gebracht und der Schiessplan entworfen. Dieser sollte noch für böses Blut sorgen, doch dazu später.

Aufwendige Festarchitektur

Es wurde ganze Arbeit geleistet: «Die Zuger machen wenig Worte, dagegen handeln sie!», schrieb ein Schaffhauser Korrespondent, der die Vorbereitungen verfolgte. Das Festgelände, welches sich gleich neben dem alten Bahnhof ab dem Bereich der heutigen reformierten Kirche Richtung Norden ausdehnte, erhielt eine pompöse historisierende Festarchitektur aus Holz im Stil der Zeit mit einem repräsentativen, pavillonartigen Gabentempel.

Nicht minder prächtig war das Schiessstandsgebäude. Die Schusslinie zeigte nach Norden. Die für 3000 Personen ausgelegte Festhütte lag südwestlich vom Schiessstand, die Schaufront gegen die Hauptstrasse nach Baar ausgerichtet. Für die optimale Erschliessung des Geländes wurden eigens drei breite Strassen und ein Fussweg angelegt. Vor dem Eingangsbereich reihten sich an die 40 Verkaufsbuden, um die sich lokale Unternehmen bewerben konnten.

Nicht anders als beim Esaf 2019, war das Eidgenössische Schützenfest 1869 in Zug grosses Thema in fast jeder Ausgabe der lokalen Publikationsorganen. In Form von Berichten, Annoncen, Aufrufen und Hinweisen unterschiedlicher Art war der Anlass omnipräsent. Die Stadt Zug war vorbildlich auf das Fest vorbereitet, um die logistische Herkulesaufgabe zu meistern. Es wurden 50 zusätzliche Ein- und Zweispännerdroschken bewilligt, Läden für den Verkauf von Fest-Medaillons angeheuert, ein strenges Vorschriftenreglement für Verkehr und Feuerwerk erlassen, eine freie Konkurrenz für die offizielle Festmusik ausgeschrieben, die Tafelordnung erstellt und vieles mehr.

Die Zuger Einwohnerschaft wurde angehalten, für die Dauer des Festes ihre Häuser schön zu dekorieren und zu beleuchten. Da für den erwarteten Besucherstrom nicht im Ansatz genügend Hotelbetten zur Verfügung standen, wurden die Einheimischen ermuntert, in ihrem Heim Fremdenquartiere einzurichten. Hierfür hat die Stadt eine Gebührentabelle erarbeitet. Private durften pro Gast und Nacht ohne Frühstück zwischen 1 und 5 Franken verlangen, je nach Lage und Komfort des jeweiligen Quartiers.

Zerwürfnis mit den Ostschweizern

Überschattet wurden die Vorbereitungen für das Fest von einer Auseinandersetzung mit den St. Galler Schützen. Diese waren nicht einverstanden mit dem von Zug erstellten, respektive modifizierten Schiessplan und der Art der zugelassenen Ordonnanzwaffen. Beide Seiten hielten hartnäckig an ihrer Position fest, wobei die Zuger Schützen als Organisatoren freilich am längeren Hebel sassen. St. Gallen drohte, das Fest zu boykottieren, Zug bemühte sich um Schlichtung und versuchte, eine Versöhnung herbeizuführen. Das Zerwürfnis aber nahm bedenkliche Ausmasse an. Dann bildeten sich auch noch innerhalb des Ostschweizer Kantons zwei Lager: Die Toggenburger Schützen wandten sich mit einem Schreiben an die Organisatoren in Zug, dass sie sich von der Haltung der St. Galler distanzieren und mit dem erwarteten kameradschaftlichen Gedanken am Schützenfest teilnehmen möchten.

Irgendwann sprangen die St. Galler doch noch über ihren eigenen Schatten und entschieden sich zur Teilnahme. Doch schwelte der Unmut bei den Ostschweizern unvermindert weiter. Es endete schliesslich mit einem Eklat: Wie die «Neue Zürcher Zeitung» vom 21. Juli 1869 schreibt, sei ein Herr Birrenstil aus St. Gallen im Gabentempel erschienen, habe die Statuten des St. Gallischen Feldschützenvereins sowie seine Mitgliedskarte des Eidgenössischen Schützenvereins auf die Theke geknallt und die Herausgabe der St. Galler Kantonalfahne verlangt. Herr Birrenstil lehnte die formelle Verabschiedung der Fahne in «eidgenössischer Weise» kategorisch ab. Dann habe er die Fahne genommen und sich wortlos entfernt. «Das ist», so schreibt der Korrespondent der «Neuen Zürcher Zeitung», «die wahrhaftige Geschichte von derjenigen Kantonalfahne, die sich, dank der Taktlosigkeit und der Trotzköpfigkeit etlicher Weltverbesserer, auf eine bisher noch nie dagewesene Art aus der Feststadt entfernt hat.»

Mit ihrem offenbar unanständigen Benehmen im Vorfeld des Festes und auch während dessen haben die St. Galler Schützen die Zuger Kollegen wie auch den gesamten Vorstand brüskiert. Aber um die ansonsten erfolgreiche Austragung nach aussen nicht zu trüben, hielt man sich in Zug mit Reaktionen zurück.

Die Stadt im Lichterglanz

Das offizielle Festprogramm, welches von bestem Wetter begleitet war, begann am 11. Juli mit 22 Kanonenschüssen und einem feierlichen Umzug von der Stadtkanzlei zum Festgelände. Während der Dauer des Festes gab es mehrere Attraktionen wie etwa zweimal eine gross angelegte Illumination des Seeufers und der Anhöhen hinter der Stadt. Der Schlussakt am 22. Juli wurde abermals mit 22 Kanonenschüssen eingeleitet. Am Nachmittag dieses Tages war das Eidgenössische Schützenfest 1869 in Zug offiziell beendet. Von den insgesamt 312 Schützen erhielt am Schluss Karl Ringli, Uhrmacher aus Einsiedeln, die am höchsten dotierte Gabe. Heute würde man ihn «Schützenkönig» nennen.

In der Ausgabe vom 24. Juli 1869 zog die «Neue Zuger Zeitung» ein Fazit zum «grossen und glänzenden Schützenfest». Tatsächlich ist alles ohne negative Vorkommnisse über die Bühne gegangen, und die Veranstaltung hat ihren gesellschaftlichen Sinn und Zweck in jeder Hinsicht zu aller Zufriedenheit erfüllt, auch wenn man einen etwas «schwachen Besuch» aus dem Ausland anmerkt. Da und dort lokalisierte der Autor Verbesserungsmöglichkeiten. Die Kasse zeigte am Schluss allerdings ein Defizit von 3060 Franken, was man leicht zähneknirschend zur Kenntnis nahm.

Verloren und gefunden

Am 28. Juli 1869 publizierte das Zuger Polizeikomitee eine Liste verlorener Gegenstände, welche die rechtmässigen Besitzer im Fundbüro abholen konnten. Es waren dies: 1 goldener Ehering, 1 goldene Uhrschale, 1 goldene Stecknadel, 1 silbernes Zündholzschächtelchen, 1 Portemonnaie samt Inhalt (Geld in 2 Parteien), 1 Brieftasche, 1 Zigarrenetui, 1 Munitionskistchen mit Inhalt, 2 Patronentaschen, mehrere Schlüssel, Regenschirme und Stöcke.

Kommentare (0)