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Zug

Vollsperrung der Hinterburgstrasse in Neuheim

Die Baudirektion des Kantons Zug hat in den letzten neun Monaten die Hinterburgstrasse in der Gemeinde Neuheim saniert. Für den Deckbelagseinbau wird der Strassenabschnitt Baarerstrasse–Edlibachstrasse während eines Wochenendes gesperrt.
Der Hinterburgmühlibach fliesst in einem neuen Bett. (Bild: PD)
Noch fehlt der Hinterburgstrasse der neue Deckbelag. (Bild: PD)

(haz) Die Sanierung der Hinterburgstrasse in Neuheim steht mit dem Einbau einer lärmarmen Deckschicht kurz vor ihrem Abschluss. Seit Oktober 2019 werden die Bauarbeiten an der Hinterburgstrasse sowie der Ausbau und die Ertüchtigung des Hinterburgmülibachs in Bezug auf die Hochwassersicherheit ausgeführt. Dies mit der Erstellung der Bachdurchlässe und des Bachgerinnes für diverse Werkleitungen sowie den Arbeiten für den Strassenausbau. Die angenommene Bauzeit konnte trotz Mehrarbeiten eingehalten werden.

Aus Qualitätsgründen wird laut Medienmitteilung der kantonalen Baudirektion der Einbau des Deckbelags während einer Vollsperrung der Hinterburgstrasse im Abschnitt Edlibachstrasse bis Baarerstrasse ausgeführt. Im Bereich des Knotens Baarerstrasse wird der Verkehr von und nach Neuheim gesperrt. Der Einbau findet am Sonntag, 7. Juni, 6 Uhr, bis Montag, 8. Juni, 5 Uhr, statt. Bei schlechtem Wetter werden die Belagsarbeiten jeweils auf das nächstfolgende Wochenende verschoben.

Umleitung via Sihlbrugg

Der Verkehr von Baar Richtung Neuheim wird ab dem Kreisel Lättich sowie in der Gegenrichtung über Sihlbrugg umgeleitet. Ab Edlibach Richtung Baar kann via Knoten Nidfurren gefahren werden. Eine Umleitung wird signalisiert.

Die Busse zwischen Baar und Neuheim verkehren über Sihlbrugg. Informationen sind unter www.zvb.ch oder direkt an den betroffenen Haltestellen zu finden.

Da die Termine der Bauarbeiten witterungsabhängig sind, können Verschiebungen nicht ausgeschlossen werden. Zu den genauen Bauterminen informiert das kantonale Tiefbauamt frühzeitig. Entsprechende Hinweise sind auf der Webseite www.zg.ch zu finden. Die Bauherrschaft trifft die nötigen Vorkehrungen, um Verkehrsbehinderungen auf ein Minimum zu beschränken

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