Zug

Verurteilter Ausländer darf bleiben – dank seiner Familie

Das Zuger Strafgericht bestrafte den 45-jährigen ausländischen Staatsangehörigen wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und verwies ihn des Landes. Gegen den Landesverweis legte der Beschuldigte erfolgreich Berufung ein.
Das Urteil des Schwyzer Verwaltungsgerichts wird aufgehoben.
Harry Ziegler

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