Zuger Strafgericht

«Unbehandelt bleibt er gefährlich»

Aus nichtigen Gründen hat ein junger Mann einen Zuger ausgeraubt und mit einem Messer verletzt. Trotz der Schwere des Vergehens erkennt das Gericht strafmildernde Umstände, erachtet eine stationäre Massnahme aber als unumgänglich.
Das Zuger Strafgericht sprach den Angeklagten unter anderem der versuchten schweren Körperverletzung und des Raubes schuldig.
(Werner Schelbert/Zuger Zeitung)
Andreas Faessler

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