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Tixi Zug reicht der Regierung die Hand

Zugs Fahrdienst für Behinderte stellt bei der Regierung ein Wiedererwägungsgesuch, weil diese den Wunsch, die Busspur Chamerstrasse mitzubenutzen, abgeschmettert hat – und weist auf sein soziales Engagement hin.
Tixi Zug möchte mit ihren Behindertentaxis diese Busspur auf der Chamerstrasse benutzen dürfen. (Bild: Werner Schelbert (21. September 2018))

Charly Keiser

Letzte Woche hat der Zuger Regierungsrat das Gesuch des Vereins Tixi Zug abgelehnt. In diesem verlangte der Fahrdienst für Menschen mit einer Behinderung, dass seine Fahrzeuge die rund 800 Meter lange Busspur auf der Chamerstrasse ebenfalls benutzen dürfen, wie die kommerziellen Taxis, die dies seit Jahren tun können (Ausgabe vom 22. September). Sowohl in Zürich als auch in Luzern dürfen Tixis die Busspuren bereits seit vielen Jahren nutzen.

Die Verkehrsanordnung, die nicht nach Personengruppen, sondern nach Fahrzeugkategorien unterscheide, schliesse nicht aus, dass mobilitätsbehinderte Personen öffentliche Linienbusse oder kommerzielle Taxis benützen und so ebenfalls die Busspur an der Chamerstrasse befahren dürften, schrieb die Regierung als Begründung in ihrem Entscheid. Und Tixi Zug-Präsidentin Vreni Wicky betonte: «Der Verein wird gegen den Entscheid eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde einreichen und wenn nötig bis vor Bundesgericht gehen.»

«Unsere Tixis sind auf allen vier Seiten markiert»

Doch gestern reichte Tixi Zug dem Regierungsrat vorerst die Hand. «Im Namen unseres Vereins bitte ich Sie höflich, unser Gesuch betreffend Mitbenützung der Busspur durch Tixi nochmals zu prüfen», schreibt nämlich Wicky dem Gesamtregierungsrat. Es läge keine Zählung über die effektive Benutzung der Busspur durch Taxis vor, und aus den Mitberichten der betroffenen Behörden seien aktuell weder positive noch negative Auswirkungen auf den Verkehrsfluss bekannt. «Während viele kommerzielle Taxis ‹nur› mit einer auf dem Dach angebrachten Taxileuchte bezeichnet sind, sind unsere Tixis auf allen vier Seiten grosszügig mit dem Tixi-Logo markiert, begründet Wicky weiter.

Tixi Zug habe zwar keinen Versorgungsauftrag. «Aber wenn wir unsere über 200 Fahrten täglich nicht mehr durchführen würden, hätte der Kanton ein Problem. Täglich fahren wir Behinderte zu den Einrichtungen Schmetterling Cham, Maihof, Heilpädagogische Schule Zug, Zuwebe Bösch und wöchentlich 50 Patienten zur Dialyse.» Für das Behindertenschwimmen im Röhrliberg Cham seien wöchentlich sieben Autos, darunter Opel Movanos für drei Passagiere und zwei Rollstühle, die fixiert werden müssten, im Einsatz. Wicky stellt klar: «Kommerzielle Taxis wollen oder können keine Rollstühle transportieren.» Sie moniert an die Adresse des Regierungsrats zudem: «Ihr Argument, dass unsere mobilitätsbehinderten Fahrgäste den öffentlichen Verkehr und damit die Busspur/Taxispur benützen können, entbehrt jeder Grundlage und ist ein Schlag ins Gesicht dieser Menschen, die dazu eben gerade nicht in der Lage sind.» Die Tixi Zug-Präsidentin lädt die Regierungsräte «zu Tixi-Fahrten ab 6 Uhr morgens ein, damit Sie uns näher kennen lernen können.»

Involvierte Stellen werden erneut miteinbezogen

Sicherheitsdirektor Beat Villiger bestätigt den Eingang des Wiedererwägungsgesuchs: «Wir werden es so bald wie möglich behandeln, müssen aber die involvierten internen Stellen einbeziehen und das Gesuch dem Regierungsrat dann zum Beschluss vorlegen.» Bis zirka Mitte November, so denke er, sollte dies möglich sein. «Es ist nicht üblich, dass wir über interne Stellungnahmen Auskunft geben, die der Meinungsbildung innerhalb der Verwaltung und des Kollegiums dienen», kontert Villiger die von ihm schon letzte Woche unbeantwortete Frage, welche Stellen wie schnell auf die Vernehmlassung geantwortet hätten und wie deren Antworten und Empfehlungen ausgefallen seien. Villiger betont: Massgebend ist der Entscheid des Regierungsrats, der jeweils ausführlich begründet ist.

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