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Zug

Tempo-30-Analyse im Kanton Zürich stützt die Zuger Resultate

Auf der Grabenstrasse in Zug gilt Tempo 50, das sorgt vor allem in den Nachtstunden und am Wochenende für Ärger bei Anwohnern.
Die Grabenstrasse soll ruhiger werden. (Bild: Maria Schmid (24. März 2016))

Marco Morosoli

Der Zuger Baudirektor Urs Hürlimann hat Ende 2018 als eine seiner letzten Amtshandlungen Tempo 30 auf der Grabenstrasse in der Stadt Zug verfügt. Dies tat er im Wissen, dass eine Langzeitstudie ergeben hatte, dass eine Temporeduktion auf 30 Stundenkilometer im Jahr 2017 vor allem in den Nachtstunden und an Wochenenden die Anwohner vor übermässigem Lärm schützt. Das Bundesgericht hatte den Kanton Zug dazu verpflichtet, einen ausgedehnten Tempo-30-Test auf der Grabenstrasse durchzuführen. Ursprung des Urteils waren Anwohner, welche für weniger Lärm kämpften.

Im Kanton Zürich hat nun eine kürzlich veröffentlichte Analyse ähnliche Resultate wie in Zug vor drei Jahren geliefert. An neun Messpunkten auf dem ganzen Gebiet des Kantons Zürich sind Daten zum Lärm erhoben worden. Der Kanton Zürich hat dabei noch die Stadt Zürich für eine vertiefte Analyse gewinnen können. Das Fazit der gemeinsamen Aktion lautet: «Wenn Tempo 30 eingehalten wird, nimmt der Lärm wahrnehmbar ab.»

Tempo 30 verlangsamt Verkehrsfluss kaum

Zudem würden Signalisationen und Markierungen genügen, um die Geschwindigkeit ausreichend zu senken. Die neun untersuchten Strassen befinden sich in der Stadt, auf Überlandstrassen wie auch regionalen Verkehrswegen. Die Studie kommt zum Schluss: «Die Einführung von Tempo 30 führt auch auf stärker frequentierten Strassen zum gewünschten Ergebnis.» Auswirkungen auf den Verkehrsfluss seien wohl feststellbar, würden sich aber im Bereich von einer bis drei Sekunden pro 100 Meter bewegen. Die Zürcher Stadträtin Karin Rykart sagte zum Ergebnis zu Tempo 30: «Ich freue mich, dass sich die Geschwindigkeit bei den meisten Strecken deutlich reduziert hat.»

Auf der Grabenstrasse gilt immer noch Tempo 50, auch wenn diese am Tag kaum ausgefahren werden können. Gegen die Verfügung Zuger Baudirektors ist beim Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben worden. Ein Urteil in dieser Sache steht derzeit noch aus.

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