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Zug

Teilrevision des Zuger Steuergesetzes

Die Zuger Regierung unterbreitet dem Kantonsrat eine Teilrevision des Zuger Steuergesetzes, weil die privilegierten Steuerstatus für Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften aufgehoben werden müssen.

Verschiedene Änderungen in der Steuergesetzgebung auf Bundesebene verpflichten die Kantone zur Anpassung ihrer Gesetzgebungen. Die weitreichendsten Änderungen ergeben sich im Zusammenhang mit dem Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF), welches wiederum das Resultat einer Anpassung des schweizerischen Rechts an internationale Standards ist. Will die Schweiz im internationalen Handel nicht benachteiligt werden, drängt sich ein Umbau der Unternehmenssteuern auf. Dies schreibt die Zuger Finanzdirektion in einer Medienmitteilung.

Keine Steuerlasten auf Bevölkerung umverteilt

Die Regierung unterbreitet dem Kantonsrat eine Teilrevision des Zuger Steuergesetzes, weil die privilegierten Steuerstatus für Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften aufgehoben werden müssen. Finanzdirektor Heinz Tännler betont in der Mitteilung: «Auch nach der STAF-Umsetzung wird der Kanton Zug seinen Unternehmen und seiner Bevölkerung attraktive steuerliche Rahmenbedingungen bieten können, sowohl nach nationalen wie auch internationalen Massstäben.» Mit der STAF werden keine Steuerlasten von den Unternehmen auf die Bevölkerung umverteilt. Auch in Zukunft werden alle Unternehmen mindestens die von ihnen verursachten NFA-Kosten decken und darüber hinaus einen angemessenen Beitrag an die Kosten der Infrastruktur und der öffentlichen Leistungen entrichten, heisst es weiter. In finanzieller Hinsicht führe die Teilrevision für den Kanton gesamthaft zu keinen wesentlichen Mehr- oder Mindereinnahmen.

Während gewisse Änderungen zu Mehreinnahmen führen werden, sei in anderen Bereichen mit Mindereinnahmen zu rechnen. In ihrer Kombination gleichen sie sich in etwa aus, schreibt die Finanzdirektion. Der Umbau des Unternehmenssteuerrechts unter Einbezug der finanziellen Folgewirkungen beim Finanzausgleich NFA und beim Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer soll ungefähr aufkommensneutral erfolgen. «Abklärungen des Bundes zu den dynamischen Auswirkungen der STAF lassen langfristig positive Auswirkungen für den Bund und den Kanton Zug erwarten», hält der Zuger Finanzdirektor fest. (PD/mua)

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