Zug

Firma unterliegt mit Trickserei vor Bundesgericht

Vor dem obersten Gericht wehrte sich die Steuerverwaltung des Kantons Zug erfolgreich gegen buchhalterische Tricks einer Aktiengesellschaft – nicht zum ersten Mal.
Die Zuger Steuerverwaltung bekommt vor Bundesgericht erneut Recht. (Bild: Maria Schmid (Zug, 11. Januar 2018))

Manuel Bühlmann

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