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Zug

Steinhausen veräussert Land

Beim Bahnhof ist eine auf mindestens 4,5 Millionen Franken geschätzte Parzelle ausgeschrieben. Der Verkauf ist an Kriterien geknüpft.
Gegenwärtig befindet sich auf der Parzelle beim Bahnhof das ehemalige WC-Häuschen. (Bild: Maria Schmid (Steinhausen, 16. Oktober 2018))

Raphael Biermayr

Die Gemeinde Steinhausen befindet sich in einer angenehmen Situation: Sie hat nach eigenen Angaben keine Verwendung für ein 2337 Quadratmeter umfassendes Grundstück auf dem stark gewachsenen Areal beim Bahnhof. Dass sich gegenwärtig das ehemalige WC-Häuschen darauf befindet, tut der attraktiven Lage keinen Abbruch. So hat der Gemeinderat beschlossen, dieses zu verkaufen. Im Zuge der Schätzung eines Immobilienfachmanns wurde der Mindestverkaufspreis auf 4,5 Millionen Franken festgelegt.

Aus den Verfahrensbestimmungen geht hervor, dass sie in der Veräusserung grundsätzlich frei ist, das Submissionsgesetz also nicht zum Zug kommt. Allerdings hat in Sachen Landverkauf generell die Gemeindeversammlung das letzte Wort. Da die gehorteten Landreserven der öffentlichen Hand in der jüngeren Vergangenheit manchmal Thema der Versammlung waren, erscheint die Zusage Formsache.

Im Frühjahr soll die Entscheidung fallen

Die Ausschreibung ist jedenfalls bereits erfolgt. Bis zum 31. Oktober können Interessierte Fragen einreichen, bis zum 30. November erste Angebote mitsamt Angabe des Bauvorhabens abgeben. Das Bieterverfahren ist zweistufig, weshalb die Angebote nachgebessert werden können, bevor der Gemeinderat im Februar 2019 einen Vorentscheid treffen wird. Dabei soll der Höchstbietende zum Zug kommen – sofern er die beiden Kriterien erfüllt, an die der Verkauf geknüpft ist: Einerseits muss das Grundstück «in einer sinnvollen Frist überbaut werden», womit wohl Spekulation Einhalt geboten werden soll. Andererseits muss das angrenzende Grundstück zeitgleich fertiggestellt werden. Dieses umfasst allerdings lediglich das gemeindeeigene Trottoir und den Durchgang vor dem danebenliegenden Wohn- und Geschäftsgebäude. Darüber hinaus muss der Schlossbergweg gemäss den Vorgaben aus dem Bebauungsplan erhalten bleiben.

Auch im Gebäude, das dereinst auf der nun ausgeschriebenen Parzelle stehen soll, sind Wohnungen und Gewerbe vorgesehen, liegt diese doch ebenfalls in der Mischzone. Mit der Überbauung des ausgeschriebenen Grundstücks würde die letzte Lücke im ersten Teil des Bebauungsplans Bahnhof aus dem Jahr 2011 geschlossen. Vorbehältlich der Unterstützung der Stimmbürger soll der Kaufvertrag im Mai 2019 unterzeichnet werden.

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