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Zug

Stadt Zug macht ersten Schritt zur materiellen Enteignung

Mit der Öffentlicherklärung zweier Strassenstücke in der Gimenen will die Stadt Zug eines ihrer Grundstücke erschliessen. Nach den gescheiterten Verhandlungen mit einem Strasseneigentümer geht der Stadtrat nun in die Offensive. Die Fronten sind verhärtet.
Die Gimenenstrasse soll öffentlich erklärt und damit der Eigentümer materiell enteignet werden. (Bild: Stefan Kaiser (Zug, 9. Oktober 2018))

Charly Keiser

Wie dem Amtsblatt zu entnehmen ist, hat der Stadtrat an seiner Sitzung vom 14. August beschlossen, den Hasenbüelweg und Teile der Gimenenstrasse öffentlich zu erklären. Er tut dies mit der Begründung, dass ein öffentliches Interesse sowie die Pflicht zur Erschliessung bestehe. Davon betroffen ist das noch zum grössten Teil unbebaute Grundstück der Stadt, das 2009 bei der Ortsplanungsrevision in die Zonen W1, W2a und OeIB eingezont worden ist. Nach der Erschliessung kann es überbaut werden. Im nördlichen Teil befindet sich das Kleinschulhaus Gimenen, südlich sollen zwei- und einstöckige Häuser entstehen.

Der grösste Teil des von der Öffentlicherklärung betroffenen Hasenbüelwegs gehört einer Stockwerkeigentümergemeinschaft. Ein kleiner Teil des Hasenbüelwegs und der gesamte betroffene Abschnitt der Gimenenstrasse ist im Besitz der Konriweid AG. Deren Verwaltungsratspräsident Raffael Weidmann wehrt sich im Namen der Firma vehement gegen die Öffentlicherklärung. «Wir wollen kein Geld, sondern wir möchten lieber Land abtauschen», sagt Weidmann. Der Stadtrat handle bei der Erklärung aus rein finanziellen Interessen, da er damit die Erschliessung der städtischen Bauparzelle erreichen könne, moniert er. «Der Landpreis des stadteigenen Grundstückes würde damit auf bis zu 5000 Franken pro Quadratmeter steigen.»

4000 bis 6000 Franken pro Quadratmeter

Die Gimenenstrasse ist zum allergrössten Teil in der Wohnzone 3. Trotzdem hätten ihm die Leute der Stadt erklärt, dass sie heute bereits als Strasse genutzt werde und der Konriweid AG darum nur 10 bis 20 Franken pro Quadratmeter vergütet werde, erklärt Weidmann: «Das ist natürlich Unsinn: «Das Land ist in der Zone W3 und muss uns nach der rechtsgültigen Öffentlicherklärung zum Verkehrswert vergütet beziehungsweise abgekauft werden», betont er und rechnet vor: «Dabei reden wir von rund 1300 Quadratmetern zum Preis von 4000 bis 6000 Franken.»

Weidmann moniert zudem, dass die Stadt einen «viel zu grossen Teil» der Gimenenstrasse öffentlich erklären will. «Da geht es nur um die Bequemlichkeit der Planung, die dann von den Steuerzahlern bezahlt werden muss. Denn die Stadt kann ihre Parzelle von Norden erschliessen und braucht den südlichen Teil der Gimenenstrasse nicht.» Eine Erschliessung von Norden und bei der vorhandenen Neigung sei zwar anspruchsvoller, aber in keiner Weise unzumutbar. «Und der Preis ist dabei so oder so kein Argument, wie das Bundesgericht schon mehrmals festgestellt hat.»

Kosten werden anteilmässig verteilt

Die Fronten sind verhärtet. Weidmann erhebt nämlich gegen die Öffentlicherklärung Einsprache, wie er sagt. Über diese wird der Stadtrat befinden.

«Neben der Öffentlicherklärung ist auch ein sogenanntes Perimeterverfahren erforderlich», erklärt Nicole Nussberger, Leiterin Rechtsdienst Bau der Stadt Zug. Mit diesem Verfahren würden die Erschliessungskosten anteilmässig auf die verschiedenen Landeigentümer verteilt. Nach Eingang allfälliger Einsprachen gegen die Öffentlicherklärung werde dieses Verfahren koordiniert fortgesetzt. Eine einvernehmliche Lösung mit den Eigentümern konnte bisher nicht erreicht werden, bestätigt Nussberger und führt aus: «Eine allfällige Entschädigung für das Wegrecht wird im Rahmen des besagten Verfahrens auf die Grundeigentümer verteilt. Die Stadt ist auch Grundeigentümerin und wird ebenfalls einen Kostenanteil übernehmen.» Die Festlegung einer allfälligen Entschädigung obliege der Schätzungskommission, ergänzt Nussberger. Der Hasenbüelweg sowie die Gimenenstrasse dienten bereits heute der Nutzung mit Fahrzeugen. Nach der Öffentlicherklärung obliege der bauliche und betriebliche Unterhalt zudem per Gesetz der Stadt Zug.

Verhandlungen bleiben möglich

Sind die Verhandlungen zwischen der Stadt und der Konriweid AG definitiv gescheitert? «Nein, diese sind nur für den Verfahrensschritt der Öffentlicherklärung ausgesetzt», sagt Nussberger. «Verhandlungen über ein einvernehmliches Einräumen der Wegrechte bleiben während der ganzen Dauer des Verfahrens möglich.» Die Stadt sei hier in einem Verfahren mit mehreren Personen, die unterschiedliche, zum Teil gegenteilige Interessen hätten. «Wir können nicht mit einem Einzelnen grosszügig verhandeln und die andern die Zeche zahlen lassen. Darum mussten wir die Verhandlungen sistieren.»

Ein Argument, dem Weidmann nur wenig abgewinnen kann. «Chabis», sagt er: Es geht der Stadt nur darum, weil sie glaubt, mit ihrem Vorgehen der Öffentlicherklärung weniger zahlen zu müssen.»

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