Für besondere Leistungen in den Bereichen Beratung, Bildung, Wärme, Elektrizität und Mobilität bietet die Stadt Zug finanzielle Unterstützung an. «Ergänzend zum Bundes- und Kantonsprogramm richtet sich das städtische Energie-Förderprogramm nach den lokalen Bedürfnissen sowie den Entwicklungen im Bau- und Energiemarkt», teilt die Stadt Zug mit.
Neu gibt es eine Lockerung der Bestimmungen bei der «Abwrackprämie für Ölheizungen». Alter und Leistung spielen keine Rolle mehr. Wer also seine alte Ölheizung durch einen Wärmeerzeuger mit erneuerbarem Energieträger oder durch Fernwärme ersetzt, bekommt pauschal 5000 Franken.
Wer die gesetzlichen Vorgaben übertrifft und zusätzliche Massnahmen ergreift, um die Heizleistung zu reduzieren, kann unter Umständen mit einem weiteren Beitrag rechnen. Zum Beispiel, wenn alte Öl- oder Gasheizungen durch erneuerbare Energieträger (Umweltwärme, Holz und Abwärme) oder durch Fernwärme ersetzt werden, oder wenn Neubauten mit Fernwärme heizen werden. (rh/pd)
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