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Zug

Sihlbruggstrasse in Neuheim wird saniert

Die Baudirektion des Kantons Zug saniert die Sihlbruggstrasse im Abschnitt Knoten Sand AG bis Knoten Blatt. Die Arbeiten beginnen am Dienstag, 14. April , und dauern voraussichtlich bis Ende 2020
Belagsschäden an der Sihlbruggstrasse. (Bild: PD)
Lageplan des Abschnitts Knoten Sand AG bis Knoten Blatt der Sihlbruggstrasse in Neuheim. (Bild: PD)

(haz) Die Sihlbruggstrasse in Neuheim weist auf dem Abschnitt Knoten Sand AG bis Knoten Blatt Belagsschäden auf. Es sind grössere Belagsverformungen, Risse und Spurrinnen erkennbar, weshalb der Strassenabschnitt saniert werden muss, wie die kantonale Baudirektion mitteilt. Neben der Strassensanierung wird zur Erhöhung der Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer bergwärts ein 1,25 bis 1,50 Meter breiter Radstreifen erstellt. Auf der östlichen Strassenseite wird für Fussgängerinnen und Fussgänger ein von der Strasse mit Anschlag abgetrenntes, durchgehendes 1,80 bis 2 Meter breites Trottoir realisiert, schreibt die Baudirektion in der Medienmitteilung weiter. Der bestehende schadhafte Strassenbelag wird ersetzt. Gleichzeitig wird das Entwässerungssystem ausgebaut und der Hochwasserschutz verbessert.

Verkehr im Einspurbetrieb

Die Strassenbauarbeiten erfolgen etappenweise. Der Verkehr wird mittels Lichtsignalanlagen oder durch Verkehrsdienst alternierend im Einspurbetrieb an der Baustelle vorbeigeführt. In einer ersten Phase wird zudem der Verkehr in Fahrtrichtung Sihlbrugg über die Industriestrasse umgeleitet. Die Zu- und Wegfahrten zu den Liegenschaften sind, von kurzen Unterbrüchen abgesehen, gewährleistet. Die Zugerland Verkehrsbetriebe AG (ZVB) informieren ihre Kunden vor Ort über die temporären Verschiebungen der Haltestellen. Die Bauarbeiten erfolgen koordiniert mit der Baustelle auf der Hinterburg­strasse in Neuheim, bei der voraussichtlich vor Ostern die Sperrung aufgehoben wird.

Aktuelle Informationen der Baustellen im Internet

Da die Ausführungen der Bauarbeiten witterungsabhängig sind, können Verschiebungen nicht ausgeschlossen werden. Über die genauen Bautermine informiert das kantonale Tiefbauamt frühzeitig. Ent­sprechende Hinweise befinden sich auf der Webseite www.zg.ch. Die Bauherrschaft trifft die nötigen Vorkehrungen, um Verkehrsbehinderungen auf ein Minimum zu beschränken.

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