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Zug

Salesianum: Gericht schmettert Beschwerde ab

Das Zuger Verwaltungsgericht lehnt die Beschwerde gegen den Bebauungsplan Salesianum in allen Punkten ab. Die Bauherrin freut sich über den Etappensieg und hofft, dass der Entscheid nicht noch vom Bundesgericht beurteilt werden muss.
Blick auf das Salesianum an der Artherstrasse in Zug. (Bild: Stefan Kaiser (5. Januar 2018))

Charly Keiser

Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Bebauungsplan Salesianum erweist sich als vollumfänglich unbegründet und ist abzuweisen. Dies schreibt das Zuger Verwaltungsgericht in seinem Urteil von Ende November, das den Parteien kürzlich zugestellt worden ist.

Vergeblich stemmten sich Heinz Gross und 30 Mitunterzeichnende als Beschwerdeführer mit zahlreichen Argumenten gegen die Genehmigung des Bebauungsplans durch den Regierungsrat. So verlangen sie zum Beispiel ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission oder der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege. Dies, weil das zugerische Amt für Denkmalschutz nicht neutral, voreingenommen und befangen sei.

«Wir sind noch nicht am Ziel»

Das Verwaltungsgericht bilanziert hingegen: «Der Bebauungsplan äusserst sich zu sämtlichen notwendigen Planelementen, ist ausreichend detailliert beziehungsweise überlässt, wo zulässig, die endgültige Beurteilung dem Baubewilligungsverfahren und erfüllt damit die Anforderungen der bundesgerichtlichen Rechtssprechung.» Zusammenfassend sei festzustellen, dass das Areal Salesianum mit der geplanten Überbauung in seinem Charakter und Erscheinungsbild erhalten bleibe, womit den Anforderungen der Stadtzuger Bauordnung nachgekommen werde.

«Das Urteil des Verwaltungsgerichts freut uns sehr», sagt Mélanie Ryser von der Alfred Müller AG, die das Projekt auf dem Areal des Salesianums realisieren will. Dies vor allem darum, weil das Gericht die Beschwerde in allen Punkten als unbegründet abgewiesen habe, betont sie. Das Verdikt sei zwar klar, aber erst ein Teilerfolg, ergänzt Ryser: «Wir sind noch nicht am Ziel. Es ist für uns erst abgehakt, wenn das Urteil nicht weitergezogen wird oder vom Bundesgericht entschieden ist. Zuerst müssen wir nun noch die Beschwerdefrist abwarten.» Nach der Erledigung des Verfahrens starte die «normale Projektierung», erklärt Ryser. «Wir hoffen nun einfach, dass die Beschwerdeführer das klare Urteil nicht weiterziehen, obwohl ihnen dieses Recht selbstverständlich zusteht.»

Sie hätten gehofft, dass das Verwaltungsgericht in ihrem Sinne entscheide, sagt Urs Zahner, Geschäftsleiter der Schweizer Provinz der Schwestern vom Heligen Kreuz in Menzingen, den Landbesitzern des Salesianums. Dies umso mehr, als der Bebauungsplan keinerlei Abweichung zur Grundordnung aufweise. «Wir sind glücklich, dass wir in der unendlichen Geschichte einen Schritt weiter sind und hoffen, dass nun der Bebauungsplan nach vielen Jahren bald rechtens wird.»

Einsprecher wollen sich noch nicht äussern

Und was sagen die Einsprecher zum äusserst klaren Verdikt des Verwaltungsgerichts? Ziehen sie das Urteil ans Bundesgericht weiter? «Dazu äussere ich mich nicht», sagt Heinz Gross. «Ich muss mich zuerst mit den Mitunterzeichnern der Beschwerde unterhalten.»

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