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Saisonbeginn der Bäder in Baar und Hünenberg

Ab dem 8. Juni ist das Lättich für die Öffentlichkeit wieder zugänglich – mit Einschränkungen: Nicht mehr als 1600 Personen dürfen sich gleichzeitig auf dem Freibadareal aufhalten. Bereits am 6. Juni nimmt das Strandbad in Hünenberg seinen Betrieb auf.

(mua) Der Bundesrat hat Ende Mai weitere Covid-19-Lockerungen beschlossen und anlässlich seiner Medienkonferenz kommuniziert. Diese Lockerungen ermöglichen es dem Schwimmbad Lättich in Baar – unter Einhaltung des Schutzkonzeptes – ab dem Montag 8. Juni einen reduzierten, öffentlichen Betrieb aufzunehmen, ist einer Mitteilung der Gemeinde zu entnehmen.

Der Baarer Gemeinderat stützt die Empfehlungen der Betriebsleitung und hat an seiner Sitzung vom 2. Juni die folgenden Bestimmungen zum eingeschränkten Betrieb verabschiedet:

  • Das Hallen- und das Freibad wird physisch getrennt und separat betrieben.
  • Der öffentliche Betrieb findet ausschliesslich im Freibad statt.
  • Das Hallenbad wird weiterhin und ausschliesslich für den Schwimmunterricht der öffentlichen Schule, die Schwimmschule, den Schwimmverein zur Ausübung des Schwimmsports und Personen mit körperlichen Einschränkungen zur Verfügung gestellt.
  • Für den Zugang zum Freibad (öffentliche Nutzung) wird ein separater Eingang mit Kasse eingerichtet.
  • Das Restaurant Delfin ist zu den Betriebszeiten des Freibades geöffnet.
  • Der Einzel-Eintrittspreis wird bis zur Wiederaufnahme des uneingeschränkten Betriebes auf einheitliche 4 Franken pro Person (Erwachsende und Kinder) festgelegt.
  • Die Jahres- und Mehrmonats-Abokarten nehmen ihre Gültigkeit ab dem 8. Juni wieder auf. Die Gültigkeitsdauer wird um die Zeit vom 14. März bis 7. Juni 2020 automatisch verlängert.
  • Das Ablaufdatum der 10er-Abokarten wird um die Dauer der Badschliessung bis zur Wiederaufnahme des uneingeschränkten Betriebes verlängert.

Die vorstehenden Bestimmungen sind bis auf Weiteres gültig. Änderungen oder Anpassungen werden zeitnah und laufend auf der Homepage vom Schwimmbad Lättich publiziert (www.baar.ch).

Einschränkung der öffentlichen Nutzung

Die Öffentlichkeit kann gemäss Mitteilung, bis zur uneingeschränkten Wiederaufnahme des Betriebes, ausschliesslich das Freibad nutzen. Dies unter strikter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln des Bundesamtens für Gesundheit (BAG). Diese Nutzung ist hinsichtlich einer maximal zulässigen Personenanzahl, mit Bezug auf die Fläche des Freibad-Areals, beschränkt. Entsprechend können sich gleichzeitig nicht mehr als 1600 Personen im Freibadareal aufhalten. Im Weiteren ist die Anzahl Personen, welche sich gleichzeitig im jeweiligen Wasserbecken aufhalten dürfen, ebenfalls eingeschränkt. Beim Eingang zum Freibad und beim Zugang zu den jeweiligen Wasserbecken werde es entsprechend zu Wartezeiten kommen, heisst es weiter.

Hünenberg: Saisonbeginn mit neuem Lernschwimmbecken

Ab Samstag, 6. Juni, ist das Strandbad wieder in Betrieb, heisst es in einer Mitteilung der Gemeinde Hünenberg. Bei guter Witterung läuft der Badebetrieb täglich von 9 bis 20 Uhr mit Badaufsicht. Ausserhalb dieser Zeiten und bei schlechtem Wetter besteht keine Badaufsicht (Anschlag beachten) und das Seeufer ist dann frei zugänglich. Die Saisonbillette können ab Eröffnungstag an der Badi-Kasse bezogen werden und beinhalten einen Konsumationsgutschein für das Restaurant.

Wenn es um die Einhaltung der Distanz- und Hygieneregeln geht, werde auf die Eigenverantwortung und den gegenseitigen Respekt der Gäste gezählt, ist der Mitteilung weiter zu entnehmen. Das komplett neu sanierte Lernschwimmbecken, die Kinder-Badelandschaft und natürlich auch der See, die Duschen, der Spielplatz und die Beach-Volleyball-Felder können benützt werden. Auf Grund der Covid-19-Regeln müssen die Besucherinnen und Besucher allerdings auch mit gewissen Einschränkungen rechnen (unter anderem reduzierte Besucherzahl, weniger Umkleidekabinen, keine Tagesgarderobenkästli, Fussballplatz wird als Liegefläche genutzt, Sprungturm gesperrt, Stand up Paddling und Gummiboote beispielsweise sind verboten). Je nach der weiteren Entwicklung der Lage muss jederzeit mit weiteren Einschränkungen oder Lockerungen gerechnet werden.

Im Rahmen der national gültigen Vorgaben für Gastronomiebetriebe ist gemäss Mitteilung das Badi-Restaurant sowohl für Badegäste als auch für Passantinnen und Passanten geöffnet.

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